Das Landgericht München I stuft in seinem Urteil die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein

Das Münchner Landgericht hat in einer richtungsweisenden Entscheidung die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB eingestuft. Dieser Beschluss gründet sich auf die Feststellung, dass die Gruppe systematisch strafbare Handlungen begeht. Dabei basiert die Entscheidung auf eine Reihe von Beschwerden gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, die das Gericht als rechtmäßig erachtet. Besonders umstritten ist, ob die Zielsetzung der Gruppierung auf das Begehen von Straftaten abzielt und ob von ihr eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgeht. Diese beiden Aspekte sind entscheidend, um festzustellen, ob es sich bei der Gruppe um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Das Gericht unterstrich, dass eine Gruppe nicht primär straftätig sein muss, um als kriminelle Vereinigung zu gelten. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten eine von mehreren Zwecken der Vereinigung ist. Im Falle der „Letzten Generation“ seien die Nötigung von Verkehrsteilnehmern und die Sachbeschädigung als mitprägende Zwecke der Vereinigung identifiziert worden. Namentlich wurde auf die Blockaden von Straßen und Flughäfen durch die „Letzte Generation“ verwiesen. Diese Handlungen, so das Gericht, gefährden die öffentliche Sicherheit signifikant und dürfen nicht als Mittel des gesellschaftlichen Diskurses missbraucht werden.

Durch die Einstufung als kriminelle Vereinigung erweitert sich das Spektrum strafbarer Handlungen deutlich. Dabei werden nicht nur die Gründung und die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung bestraft, sondern auch die (finanzielle) Unterstützung sowie auch das Werben um Mitglieder oder Unterstützung. Den Strafverfolgungsbehörden wird dabei ein breites Spektrum an Ermittlungsmaßnahmen, u.a. die Erhebung von Verkehrsdaten oder die Telekommunikationsüberwachung und in schweren Fällen bereits bei einem Anfangsverdacht die akustische Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchungen, ermöglicht.

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