Zum besseren Verständnis einer Strafe als Bewährungsstrafe (Vergabe, Auflagenerfüllung und ggf. Strafverteidigung gegen den Widerruf der Bewährung) muss man zunächst ein bisschen tiefer in die Sanktionsmöglichkeiten des Strafrechts eintauchen:
Das deutsche Strafrecht kennt bei Erwachsenen als Hauptstrafen lediglich die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Als Nebenstrafe steht beispielsweise noch das Fahrverbot aus § 44 StGB zur Verfügung. Dies wird zum Beispiel bei Alkoholfahrten verhängt, wenn die Promille-Grenzen im Straßenverkehr nicht eingehalten wurden.
Die Strafen haben ganz unterschiedliches Gewicht. Gibt es für leichte und mittlere Kriminalität meist lediglich eine Geldstrafe, ist man bei schwerer Kriminalität oder wiederholten Taten schnell bei einer Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)
Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit