Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Vor dem Landgericht Koblenz müssen sich 18 Männer aus acht Bundesländern wegen des Betriebs eines  rechtsextremen Radiosenders im Internet verantworten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat sie unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung angeklagt.
    Insbesondere gehe es um Grußbotschaften oder Liedtitel mit strafbaren Inhalten. Insgesamt sollen 154 solche Lieder im so genannten Widerstand-Radio abgespielt worden sein. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war es das Ziel der Angeklagten „die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten, die Zustände während des Naziregimes zu glorifizieren, eine fremdenfeindliche, antisemitische und gegen politisch Andersdenkende gerichtete Hetzpropaganda zu betreiben und über das Medium Musik Nachwuchs für die rechte Szene zu rekrutieren“.
    Seit November 2010 wird der Radiosender nicht mehr betrieben. Von den 18 Angeklagten befinden sich derzeit 17 in Untersuchungshaft. 15 der Angeklagten sollen zumindest ein Teilgeständnis abgelegt haben, die übrigen drei hingegen sollen die Aussage verweigert haben.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 21.03.2011 )


  • Seit 2007 ist die Studentin Tanja Gräff aus Trier spurlos verschwunden. Obwohl die Polizei es nicht für wahrscheinlich hält den Fall endgültig aufklären zu können, startete sie einen neuerlichen Versuch Anhaltspunkte für den Verlauf des Abends zu finden. Nun wird eine Felsformation im Westen von Trier abgesucht.
    Das Gelände befindet sich in unmittelbarer Nähe der Fachhochschule. Hier war Tanja Gräff in den Morgenstunden des 7. Juni 2007 auf einem Hochschulfest zum letzten Mal gesehen worden. 800 Spuren geht die Polizei seit dem Verschwinden nach. 200 Aktenordner umfassen den Ermittlungsstand in diesem Fall. Jedoch konnte die Polizei nichts Neues ermitteln. Der Leiter des Kommissariats für Kapitaldelikte der Kriminaldirektion Trier, Christian Soulier. erklärt dazu: „Mit den Informationen, die wir jetzt haben, ist die Chance relativ gering, den Fall überhaupt noch zu klären.“
    Das letzte Lebenszeichen der Studentin ist ein Handy-Telefonat um 4.13 Uhr morgens mit ihren Freunden. Danach reißt die Informationskette ab. Nach Ansicht der Polizei, ist sie wohl Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Jedoch gibt es für diese Ansicht keine Beweise. Es gäbe keinen Tatort und keine sichergestellten Beweismittel. Die klassischen Ermittlungsmethoden kommen kämen insofern nicht zum Tragen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 19.03.2011 )


  • Nach einer zweiwöchigen Pause im Kachelmann-Prozess geht es nun weiter. In der Verhandlung erhob der Verteidiger von Kachelmann Johann Schwenn den Vorwurf der Zeugenbezahlung durch „Focus“ und „Bild am Sonntag“. Anfang März berichteten beide detaillierte über die angebliche Aussage der Schweizer Zeugin. Danach berichtete die Zeugin von angeblich brutalen Übergriffen durch Kachelmann. Die Vermutung des Verteidigers: Die Zeugin bekam Geld von den Blättern.

  • Nach dem schweren Autounfall im Hamburger Stadtteil Eppendorf, bei dem vier Menschen ums Leben kamen, werden nun Details des Unfalls bekannt. Wie die Polizei bestätigte, fuhr der Unfallverursacher deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und überfuhr eine rote Ampel. Statt der zulässigen 50 km/h fuhr der Unfallverursacher mit 98 km/h. Bisher ist ungeklärt wieso er derart beschleunigte.

    Mit dieser Geschwindigkeit nähert er sich der Kreuzung am Eppendorfer Baum. Die Ampel war zu diesem Zeitpunkt bereits rot. Aufgrund seines Tempos konnte er in der langgezogenen Rechtskurve offenbar nicht mehr die Spur halten und fuhr in den Gegenverkehr. Dort erfasste er ungebremst das Heck des Golf Cabrios. Sein Heck brach ebenfalls aus, worauf sich der Wagen überschlug und in eine Menschengruppe an der Fußgängerampel vor der Bäckerei „Backwerk“ schleuderte.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 16.03.2011 )


  • Der wegen Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte Markus Gäfgen geht nun in einem Zivilprozess gegen das Land Hessen vor und fordert Schmerzensgeld.

    Nachdem Gäfgen im Jahre 2002 Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, soll er in einem Verhör durch die Polizei mit Folterandrohung zur Benennung des Verstecks des Jungen gebracht worden sein. Gäfgen erklärte, dass er von einem Vernehmungsbeamten geschlagen und mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden sei. Seitdem leide er an posttraumatischen Spätfolgen der illegalen Polizeimethoden.
    Der Vernehmungsbeamte hingegen bestritt den Vorwurf in Details. Zwar habe der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten „vorzubereiten“, aber er habe ihn nicht angefasst oder aus der Nähe bedroht.
    Ein Sachverständiger erklärte vor Gericht, dass Gäfgen eindeutig traumatisiert sei. Jedoch seien viele andere belastende Momente erkennbar. Bereits vor dem Verhör sei das Lügengebäude Gäfgens zusammengebrochen, er habe die eigene Lebensperspektive zerstört, zudem habe er den Tod seines Opfers miterlebt. Nach der Einschätzung des Gutachters sei der Tod des Jungen die für Gäfgen belastendste Erfahrung gewesen. Die Androhung der Folter könne die bereits vorhandene psychische Störung noch graduell verstärkt haben.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 17.03.2011 )


  • Nach dem schweren Autounfall im Hamburger Stadtteil Eppendorf, bei dem vier Menschen ums Leben gekommen sind, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Verfahren gegen Unfallverursacher Alexander S. eingeleitet. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.
    Bisher ist er noch nicht zur Tat vernommen worden. Auch die Ergebnisse der Blutanalyse stehen noch aus. Bislang steht nur fest, dass im Urin des Unfallverursachers der Haschisch-Wirkstoff THC nachgewiesen werden konnte.
    Laut Polizei soll er mit „deutlich überhöhter Geschwindigkeit“ über eine rote Ampel gefahren sein, dabei kollidierte er mit einem anderen PKW, überschlug sich und schleuderte in die Gruppe an der Ampel wartender Fußgänger.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 15.03.2011 )


  • Vor dem Landgericht Baden-Baden wird derzeit ein Fall von schwerem Kindesmissbrauch verhandelt. Einem Mann aus Rastatt wird vorgeworfen, dass er seine damals 9-jährige Stieftochter mindestens zwei Jahre hinweg hundertfach zum Beischlaf und anderen sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Er drohte dem aus Indonesien stammende Mädchen, dass er sie zurück in ihre Heimat in ein Kinderheim schicken werde, wenn sie sich wehre.
    zudem soll er das Mädchen in den Jahren von 2008 bis 2010 immer wieder an andere Männer verkauft haben. Die Männer durften sich gegen Geld an dem Mädchen vergehen oder kinderpornografische Fotos von ihr machen.
    Der Angeklagte will während des Prozess voraussichtlich auf Anraten der Verteidigung ein Geständnis ablegen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 15.03.2011 )


  • Das Oberlandesgericht Nürnberg erklärte in einem Urteil, dass die absolute Fahruntüchtigkeit für Rollstuhlfahrer mit motorisierten Kranken-Rollstühlen bei 1,1 Promille liegt.
    Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass der Betroffene mit seinem elektrisch angetriebenen Krankenrollstuhl unterwegs war. Er wurde mit 1,25 Promille von der Polizei gestellt. Es habe zwar keine alkoholbedingten Fahrfehler gemacht, jedoch sei die Öffentlichkeit durch sein verhalten gefährdet worden. Dem widersprach der Mann. Er erklärte, dass er zum Zigarettenkauf unterwegs gewesen sei und lediglich 300 Meter auf einem Radweg unterwegs gewesen sei. Zudem läge die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer bei 1,6 Promille, diese gelte auch für ihn und diese habe er nicht überschritten.

    Das Oberlandesgericht Nürnberg war hinsichtlich der Gleichstellung zu Radfahrer jedoch anderer Ansicht. Bei Radfahrern sei keine derart starke Fremdgefährdung gegeben, da diese bei entsprechender Alkoholisierung meistens nicht mehr das Gleichgewicht halten könnten und so das Weiterfahren einstellen müssten.
    Das Gericht setzte für den Rollstuhlfahrer eine Geldstrafe von 1500 Euro fest.
    ( Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 2 St OLG Ss 230/10 )


  • Vor dem Landgericht Bremen muss sich ein Polizeiarzt wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
    2008 war der Mann bereits von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Dem Prozess lag der Fall zugrunde, dass er im Jahr 2005 einem mutmaßlichen Rauschmittelhändler Brechmittel eingeflößt hatte, da vermutet wurde, dass dieser Rauschgiftkügelchen geschluckt hatte. Der mutmaßliche Rauschmittelhändler fiel daraufhin ins Koma und starb später im Krankenhaus.
    Da der Bundesgerichtshof im April 2010 den Freispruch aufgehoben hatte, muss der Fall neu verhandelt werden.
    Nun muss geklärt werden, ob das Opfer Wasser in der Lunge bekommen hatte und quasi ertrunken ist oder ob es an einem Herzschaden starb. Im ersten Prozess hatten die Gutachter unterschiedliche Thesen zur Todesursache aufgestellt. Aus diesem Grund plädierten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger auf Freispruch. Das Gericht war ebenfalls der Ansicht, dass dem Angeklagt keine Schuld nachgewiesen werden könne.

    Der Bundesgerichtshof hingegen sah dies anders. Nach seiner Ansicht habe der Angeklagte unverhältnismäßig gehandelt. Nachdem er dem Opfer Brechmittel und Wasser über eine Magensonde verabreicht habe und sich das Opfer erbrochen habe, habe der Angeklagte mit einem Spachtel einen weiteren Brechreiz ausgelöst. Dies sei der Grund wieso eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht käme.
    ( Quelle: FAZ vom 09.03.2011 Nr. 57, S. 9 )


  • Nach dem Attentat auf zwei amerikanische Soldaten am Frankfurter Flughafen geht die Bundesanwaltschaft von einem islamistisch geprägten Einzeltäter aus.

    Der mutmaßliche Täter, Arid U., der serbisch-montenegrischer Staatsangehöriger ist, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er soll die beiden Soldaten mit gezielten Kopfschüssen getötet haben.
    Der Haftrichter erließ den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter wegen Mordes in zwei Fällen sowie versuchten Mordes in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.

    Nach Angaben der Ermittler soll der mutmaßliche Täter die Tat als Vergeltung für den amerikanischen Militäreinsatz in Afghanistan gesehen haben. Zwar habe der Mann damit gerechnet ins Gefängnis zu kommen, es sei jedoch nicht seine Absicht gewesen für die Tat in den Tod zu gehen. Der mutmaßliche Täter machte diese Angaben vor den Polizeibeamten, vor dem Ermittlungsrichter hingegen berief er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht.
    ( Quelle: FAZ vom 05.03.2011 Nr. 54, S. 2 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt