Nach einer zweiwöchigen Pause im Kachelmann-Prozess geht es nun weiter. In der Verhandlung erhob der Verteidiger von Kachelmann Johann Schwenn den Vorwurf der Zeugenbezahlung durch „Focus“ und „Bild am Sonntag“. Anfang März berichteten beide detaillierte über die angebliche Aussage der Schweizer Zeugin. Danach berichtete die Zeugin von angeblich brutalen Übergriffen durch Kachelmann. Die Vermutung des Verteidigers: Die Zeugin bekam Geld von den Blättern.
Aus diesem Grund beantragte Schwenn, dass die Chefredakteure beider Zeitschriften die Vergütungsvereinbarung mit der Zeugin vorlegen sollen. Falls dies nicht geschehe, müsse eine Durchsuchung der Redaktionsräume erfolgen.
Obwohl bei der Vernehmung der Zeugin am 15.02.2011 in Zürich die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, gelangten kurze Zeit später Berichte mit detaillierten Angaben über ihre angebliche Aussage an die Öffentlichkeit. Schwenn ist der Ansicht, dass die Zeugin selbst die Informantin sei. Sie habe ein wirtschaftliches Interesse und den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zum Schutz ihrer Intimsphäre beantragt, sondern weil sie ein Geschäft machen wolle.
Das Landgericht Mannheim stellte die Entscheidung über den Beweisantrag zunächst zurück.
( Quelle: spiegel-online vom 21.03.2011 )