Bürgerrechtler streben eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die im kommenden Jahr geplante Volkszählung an. Dies resultiert aus einem Protest gegen die Erfassung persönlicher Daten. Bereits im Jahre 1983 hatte das so genannte „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts für Aufmerksamkeit gesorgt, da der Senat hierrin das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ als Ausprägung des Allgemeinen Personlichkeitsrecht des Einzelnen begründete und die Rechte des Bürgers deutlich stärkte. Gleichzeitig galt das Urteil als Anstoß des Bundesdatenschutzgesetzes.
(FAZ vom 23.06. 2010 Nr. 142, S. 4)