Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für „Emmely“ entschieden (Az.: 2 AZR 541/08). Die Erfurter Richter mussten über den Fall der Kassiererin Barbara Emme, bekannt unter dem Namen „Emmely“, entscheiden, welche Pfandbons im Wert von 1,30€ unterschlagen hatte und daraufhin gekündigt wurde.
Das BAG hat in diesem konkreten Fall entschieden, dass der Arbeitgeber zunächst eine Warnung, sog. Abmahnung, hätte aussprechen müssen, bevor er zum Mittel der Kündigung hätte greifen dürfen. Und das obwohl „Emmely“ die Tat mehrfach bestritten und sogar andere Kollegen bezichtigt hatte. Das Gericht stand zwar zu, dass die Pflichtverletzung „erhebliche Irritationen beim Arbeitgeber hervorgerufen habe“, aber die lange Betriebszugehörigkeit von 31 Jahren bedinge, dass ein „großer Vorrat an Vertrauen“ bestehe. Um diesen aufzubrauchen bedürfe es mehr, als diese Tat.
Durch diese Entscheidung wird es den Arbeitgebern deutlich erschwert bei Bagatellstraftaten ihre Mitarbeiter fristlos zu entlassen. Der Vorsitzende Richter des BAG betonte jedoch, dass der Diebstahl im Bagatellbereich nach wie vor noch Grund für eine Entlassung sei, dies sei allerdings nach dem Einzelfall zu unterscheiden.
(FAZ vom 11.06.2010 Nr. 132, S. 13)