Falsche Hausdurchsuchungen ohne Rechtsanwalt?

In Hamburg wurde in dieser Woche ein Polizeibeamter von seinen eigenen Kollegen festgenommen. Der Polizist soll gemeinsam mit drei Komplizen aus dem Rotlichtmilieu Hausdurchsuchungen fingiert und so Bargeld in Höhe von 12.000 Euro zu Unrecht entwendet haben.

Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) der Polizei Hamburg ermittelt gegen den 30-jährigen Polizeibeamten, der nun selbst einen guten Strafverteidiger benötigt. Neben seiner Wohnung wurde auch sein Büro bei der Polizei durchsucht. Ferner gab es Durchsuchungen bei drei weiteren Beschuldigten.

Der Polizist soll „dienstliche Kenntnisse“ genutzt und gemeinsam mit weiteren Beschuldigten bei mehreren Betroffenen eine polizeiliche Hausdurchsuchung vorgetäuscht haben. Die Opfer glaubten, dass es sich um offizielle Hausdurchsuchungen der Polizei handeln würde. Im Rahmen dieser Durchsuchungen sollen auch Gelder „beschlagnahmt“ worden sein, welche die Beschuldigten für sich behalten haben sollen.

Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts des mehrfachen schweren Bandendiebstahls und des Verdachts besonders schwerer Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung.

Bei Hausdurchsuchungen lohnt sich aus vielen Gründen die umgehende Kontaktierung eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Einer dieser Gründe ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung sicherzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Polizeibeamten keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss eines Amtsgerichts vorlegen und sich auf vermeintliche Gefahr im Verzug berufen.

Im Falle einer Hausdurchsuchung ist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Böttner rund um die Uhr für sie telefonisch unter 040/18018477 erreichbar.

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