Der Europäische Gerichtshof (Az.: C-91/09) hat entschieden, dass Firmen in der Intersuchmaschine „Google“ fremde Markennamen als Stichwörter für ihre Werbung nutzen dürfen.
Erst wenn ein Durchschnittsnutzer nicht mehr erkenne, „ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist“ könne diese Art der Werbung unzulässig sein.
(FAZ vom 12.05.2010 Nr. 109, S. 23)