Klage gegen AKW Krümmel

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat beim Oberverwaltungsgericht Schleswig Klage auf Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel eingelegt.
Zur Begründung führt Greenpeace an, dass eine Lücke beim Terrorschutz bestehe. Das Atomkraftwerk sei nicht gegen einen Aufprall eines Passagierflugzeuges geschützt. Ein solcher Aufprall sei jedoch geeignet einen schweren Atomunfall auszulösen. Die Betriebsgenehmigung müsse daher widerrufen werden.
Der Betreiber des Atomkraftwerkes Vattenfall war davon nicht beeindruckt, vielmehr strebt er an Ende des Jahres ein Wiederanfahren von Krümmel zu beantragen. Das Atomkraftwerk ist seit einem Störfall 2007 nicht mehr am Netz. Vattenfall ließ allerdings verlauten, dass Krümmel inzwischen nach dem Einbau neuer Trafos und der Reparatur von Rissen und Dübeln technisch auf dem neusten Stand sei.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wird wohl frühestens 2011 über diese Klage entscheiden können. Bis dahin wird ein Wiederanfahren von Krümmel jedoch nicht unterbunden, da die Klage von Greenpeace keine aufschiebende Wirkung hat.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.09.2010, S. 14)

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