Vor dem Landgericht Hannover findet ein Prozess gegen einen 42-jährigen Frührentner statt, der zwei Italiener am 05.07.2010 aufgrund eines Streites ermordet haben soll, weil Italien bereits vier Mal Fußballweltmeister wurde und Deutschland lediglich drei Mal.
Der Verteidiger des Angeklagten verlas eine Erklärung, in dem der Angeklagte angibt, dass er sich nur noch schemenhaft an den Morgen erinnern könne; lediglich an die Geräusche von drei Schüssen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er mit den beiden Italienern in einem Lokal in Streit geraten sei und dieses verlassen habe, um mit dem Taxi nach Hause zu fahren und eine Pistole zu holen. Danach sei er zurückgekehrt und habe einen der Italiener direkt mit einem Kopfschuss getötet. Dem anderen Italiener habe er in den Hinterkopf und den Rücken geschossen.
Einem psychiatrischen Gutachten nach sei der Angeklagte zu dem Tatzeitpunkt wahrscheinlich vermindert schuldfähig gewesen, es seien Alkohol und Psychopharmaka in seinem Blut gefunden worden. Jedoch habe er sich aus Frust über die eigene desolate soziale Lage zum Herr über Leben und Tod aufgeschwungen, um kurzzeitig das eigenen Ohnmachtsgefühl auszuschalten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 21.01.2011, S. 14 )