Ablehnung des Befangenheitsantrags im Kachelmann-Prozess

Im Kachelmann-Prozess wies das Gericht nun den Befangenheitsantrag von Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn gegen die Sachverständige Prof. Greuel zurück. Prof. Greuel sollte die Glaubwürdigkeit der Aussage von Kachelmanns Ex-Geliebter beurteilen.
Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass eine einseitige Parteinahme zu Ungunsten des Angeklagten nicht zu erkennen sei. In ihrem schriftlichen Gutachten war Greuel zu einem offenen Ergebnis gekommen, da sich ein „etwaiger Erlebnisgehalt“ nicht bestätigen lasse.
Während des Prozesstages befragte das Gericht zudem den Trauma-Experten Günter Seidler unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Er, als Therapeut des mutmaßlichen Opfers, gehe davon aus, dass deren Erinnerungslücken hinsichtlich der Tat auf eine Traumatisierung zurückzuführen seien. Ein solches seelisches Trauma mit möglichen Erinnerungslücken könne durch besonders belastende und einschneidende Erlebnisse verursacht werden. Rechtsanwalt Schwenn hatte Seidler bei einer Befragung Anfang Dezember als Scharlatan bezeichnet und seine Unterlagen beschlagnahmen lassen.

Kaum ein Prozess aus dem Gebiet des Sexualstrafrechts ist derzeit so in den Medien präsent wie dieser.
( Quelle: spiegel-online vom 24.01.2011 )


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