Vor dem Kammergericht Berlin findet derzeit ein Verfahren gegen zwei türkischstämmige Deutsche statt, denen vorgeworfen wird, dass sie Werbung gemacht und finanzielle Unterstützung für die Vereinigungen „Islamistische Dschidhad-Union“ und „Deutsche Taliban Mujahideen“ geleistet haben sollen. Die 21jährigen und 29jährigen Angeklagten haben von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich vor Gericht nicht zu ihrer Tat geäußert.
Nach Auffassung der Generalbundesanwaltschaft haben die beiden Angeklagten die Vereinigungen „Islamistische Dschidhad-Union“ und „Deutsche Taliban Mujahideen“ unterstützt, indem sie werbende Videos und Botschaften im Internet veröffentlicht haben. Zudem sollen sie Gelder in Höhe von 2450 Euro überwiesen haben.
(Kammergericht Berlin, Pressemitteilung Nr. 52/2010 vom 04.11.2010)