Schwere Vorwürfe gegen spanischen Lokführer

Der spanische Lokführer der Tragödie soll mit über 150 Stundenkilometern in eine Kurve gefahren sein, in der lediglich Tempo 80 erlaubt war. Dabei entgleiste der Zug und es kamen 79 Menschen um ihr Leben. Nun stellte sich heraus, dass der Fahrer möglicherweise abgelenkt war.


Kurz vor dem Unglück erhielt er einen Anruf auf sein Diensthandy. Am Telefon wurde ihm anscheinend die Route erklärt, als der Fahrer während der Fahrt eine Karte suchte. Der Zug fuhr mit 192 Kilometern pro Stunde in die Kurve. Eine Bremsung führte dann zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 150 Stundenkilometern. Dies konnte ein Entgleisen aber nicht mehr verhindern.

Der Lockführer muss sich nun wegen Fahrlässigkeit im Vorsatz strafrechtlich verantworten. Unter anderem kommt fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) in Frage. Der Zugführer räumte bereits kurz nach dem Unglück eine Unachtsamkeit ein. Was genau nun aber vorgefallen ist und wie weit das Verhalten des Lokführers strafrechtlich relevant ist, müssen die spanischen Gerichte klären.

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