Sexuelle Handlung unter Einfluss eines Fentanyl-Pflasters – Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Vorwürfe im Sexualstrafrecht treffen Betroffene meist völlig unvorbereitet. Innerhalb kürzester Zeit geraten Menschen in ein Strafverfahren, das nicht nur strafrechtliche, sondern auch enorme persönliche sowie gesellschaftliche Konsequenzen nach sich zieht. Der bloße Verdacht einer Sexualstraftat kann ausreichen, um berufliche Existenzen zu gefährden, soziale Beziehungen zu zerstören und das gesamte bisherige Leben infrage zu stellen. Gerade deshalb kommt der rechtlichen Bewertung einzelner Tatvorwürfe eine herausragende Bedeutung zu. Denn im Strafrecht entscheidet nicht das subjektive Empfinden der einzelnen Betroffenen, sondern allein die juristische Einordnung. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs macht deutlich, wie fein diese Abgrenzungen verlaufen können – und wie groß ihre Auswirkungen sind. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob ein Fentanyl-Pflaster im Zusammenhang mit einer sexuellen Handlung als gefährliches Werkzeug gelten kann. Eine Frage, deren Beantwortung über mehrere Jahre Freiheitsstrafe entscheiden kann.

Welcher Sachverhalt lag der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde?

Dem Verfahren lag ein komplexes Tatgeschehen zugrunde, das bereits auf den ersten Blick erhebliche Vorwürfe aufwarf. Der Angeklagte hatte einer anderen Person zunächst ein Getränk verabreicht, das mit einem sedierenden Medikament versetzt war. Später brachte er zusätzlich ein Fentanyl-Pflaster auf der Schulter der betroffenen Person an. Infolge der Medikamentenwirkung verlor das Opfer das Bewusstsein. In diesem Zustand kam es zu sexuellen Handlungen. Schon dieser Sachverhalt zeigt, wie sensibel und vielschichtig Sexualstrafverfahren sein können. Die strafrechtliche Bewertung hängt nämlich nicht nur davon ab was geschehen ist, sondern vor allem auch davon, wie einzelne Handlungsschritte rechtlich einzuordnen sind. Das Landgericht sah in dem konkreten Geschehen nämlich eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 StGB und nahm an, dass durch das Fentanyl-Pflaster ein gefährliches Werkzeug eingesetzt worden sei. Diese rechtliche Wertung hatte gravierende Konsequenzen. Denn mit der Annahme eines gefährlichen Werkzeugs verschiebt sich der Strafrahmen deutlich – und damit auch die mögliche Höhe einer Freiheitsstrafe. 

Wann spricht man im Strafrecht von einem „gefährlichen Werkzeug“?

Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs ist für viele Beschuldigte zunächst schwer greifbar. Er klingt technisch, wirkt abstrakt, hat aber in der Praxis enorme Bedeutung. In zahlreichen Strafverfahren entscheidet dieses Merkmal ,,gefährliches Werkzeug“ darüber, ob eine Tat als Grunddelikt oder als besonders schwer einzustufen ist. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass nicht jeder gefährliche Gegenstand automatisch ein gefährliches Werkzeug im strafrechtlichen Sinne darstellt. Entscheidend ist vielmehr eine zweistufige Betrachtung. Zum einen muss der Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet sein, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Zum anderen kommt es maßgeblich darauf an, wie er konkret im Tatgeschehen eingesetzt wurde. So kann beispielsweise eine brennende Zigarette, eine ätzende Säure, oder auch ein Reizgasspray ein gefährliches Werkzeug darstellen. Gerade diese konkrete Verwendung wird in der Praxis jedoch häufig unterschätzt. Ermittlungsbehörden neigen dazu, allein auf das Gefahrenpotenzial eines Gegenstandes abzustellen, ohne dessen tatsächlichen Einsatz ausreichend zu würdigen. Genau hier liegt jedoch der juristische Kern der Bewertung.

Warum stuft der Bundesgerichtshof das Fentanyl-Pflaster nicht als gefährliches Werkzeug ein?

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung verdeutlicht, dass eine solche pauschale Betrachtung nicht zulässig ist. Zwar handelt es sich bei Fentanyl um einen hochwirksamen und potentiell gefährlichen Wirkstoff. Dennoch reicht diese Eigenschaft allein nicht aus, um das Pflaster als gefährliches Werkzeug einzustufen. Nach Auffassung des Senats des Bundesgerichtshofs fehlt es im konkreten Fall an einer unmittelbaren körperverletzenden Wirkung durch das Pflaster selbst. Es handelt sich nicht um ein mechanisch wirkendes Tatmittel, das typischerweise erhebliche Verletzungen verursacht. Die entscheidende Gefährlichkeit des Fentanyl-Pflasters entsteht nämlich erst mit der Aufnahme des Wirkstoffes über die Haut in das Blut. Auch die Art der Anwendung ließ keine eigenständige Gefährlichkeit im strafrechtlichen Sinne erkennen. Der Bundesgerichtshof betonte, dass andernfalls nahezu jede medikamentöse Einwirkung, wie beispielsweise auch K.O. Tropfen, automatisch zur Annahme eines gefährlichen Werkzeuges führen würde. Eine solche Ausweitung würde jedoch die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen überdehnen und die Systematik des Strafrechts unterlaufen. Diese klare Begrenzung ist von erheblicher Bedeutung – nicht nur für den vorliegenden Fall, sondern für zahlreiche vergleichbare Konstellationen.

Die notwendige Trennung einzelner Tatbeiträge im Strafverfahren

Besonders hervorzuheben ist, dass der Bundesgerichtshof eine strikte Trennung der einzelnen Handlungsschritte verlangt hat. Das Gericht stellte klar, dass unterschiedliche Tatbeiträge nicht pauschal zu einer einheitlichen Qualifikation zusammengezogen werden dürfen. Während die Verabreichung eines Medikaments über ein Getränk strafrechtlich eigenständig zu bewerten ist, kann diese Handlung nicht automatisch auf das spätere Anbringen des Pflasters übertragen werden. Jeder einzelne Tatbeitrag bedarf einer eigenen rechtlichen Prüfung. Diese Differenzierung ist für die Praxis außerordentlich wichtig. Denn in vielen Ermittlungsverfahren werden komplexe Abläufe vereinfacht dargestellt. Die Entscheidung zeigt, dass eine solche Vereinfachung rechtlich unzulässig sein kann – mit erheblichen Auswirkungen zugunsten des Beschuldigten. 

Worin liegt der entscheidende Unterschied zwischen der Annahme eines Grunddelikts und der eines besonders schweren Falls?

Für Außenstehende wirken strafrechtliche Bewertungen oft formalistisch. Für Betroffene hingegen entscheiden Sie über Freiheit oder Freiheitsentzug. Die Frage, ob eine Qualifikation vorliegt oder nicht, bestimmt unmittelbar den möglichen Strafrahmen. Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfiel im konkreten Fall die Annahme eines besonders schweren Falls des sexuellen Übergriffs. Damit war eine deutlich geringere Strafe maßgeblich. Der Senat machte jedoch zugleich deutlich, dass das Verhalten weiterhin strafbar sein kann – allerdings innerhalb eines anderen rechtlichen Rahmens. Gerade hierin liegt die Bedeutung solcher Entscheidungen. Sie zeigen, dass nicht jede schwere Straftat automatisch die höchste Strafandrohung rechtfertigt, sondern dass das Strafrecht differenziert und präzise angewendet werden muss.

Wie wird sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf laufende Ermittlungsverfahren auswirken?

Für Beschuldigte in einem laufenden Sexualstrafverfahren ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal. Sie verdeutlicht, dass auch emotional aufgeladenen Verfahren rechtliche Maßstäbe gelten müssen. Nicht jede Annahme der Staatsanwaltschaft ist automatisch zutreffend, nicht jede Qualifikation hält einer revisionsrechtlichen Prüfung stand. Eine frühzeitige Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger im Sexualstrafrecht kann hier entscheidend sein. Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden rechtliche Weichen gestellt, die später nur schwer korrigierbar sind. Lassen Sie sich also unbedingt frühzeitig von uns, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, beraten, damit wir gemeinsam verhindern können, dass unzutreffende rechtliche Bewertungen verfestigt werden. 

Sexualstrafverfahren verlangen Erfahrung, Ruhe und Strategie

Kaum ein anderes Strafverfahren ist für Betroffene so belastend wie ein Sexualstrafverfahren. Die Angst vor sozialer Ausgrenzung, medialer Aufmerksamkeit und schwerwiegenden Konsequenzen für das Berufs- und Sozialleben ist allgegenwärtig. Gerade deshalb ist es entscheidend, einen Strafverteidiger an der Seite zu haben, der nicht nur juristisch versiert ist, sondern auch strategisch denkt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt, wie wichtig eine präzise Analyse der Tatbestandsmerkmale sein kann – und das selbst kleine rechtliche Unterschiede enorme Auswirkungen entfalten können.

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    Über den Autor

    Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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