Die Differenzierung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe und dessen strafrechtlicher Konsequenzen ist seit Jahren ein großes Thema in der Rechtswissenschaft. Nun betrifft dies auch einen 17-Jährigen, der ein Praktikum in einem Pflegeheim in Bamberg absolvierte.
Eine Seniorin soll ihm gegenüber mehrfach den Wunsch geäußert haben, dass er Sterbehilfe leisten möge. Wie nun herauskam, ist er diesem Wunsch anscheinend nachgekommen und hat wohl ihr Leben aktiv verkürzt.
Die Staatsanwaltschaft hat sich der Sache nun angenommen und ermittelt gegen den Jungen wegen Tötung auf Verlangen. Die Obduktion der Leiche ergab, dass die bettlägerige alte Frau eines unnatürlichen Todes gestorben sei.
Der 17-Jährige befindet sich derzeit in einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung. Eine Anklage wird voraussichtlich in einigen Monaten erhoben werden nach Abschluss der Ermittlungen. Indes entfacht eine neue Diskussion über die Sterbehilfe in Seniorenheimen und der Feststellmöglichkeiten der konkreten Todesfälle.
( Quelle: SPON 16.07.2012 )