Verantwortliche von Taxi-Genossenschaft vor Gericht

Vor dem Amtsgericht St. Georg in Hamburg müssen sich fünf ehemalige Führungskräfte der Hansa Funktaxi-Genossenschaft wegen Untreue verantworten.
Gemäß der Anklageschrift sollen sie ein System von schwarzen Kassen etabliert und so ca. 230.000 Euro veruntreut haben. Während drei der Angeklagten das System ins Leben gerufen haben sollen, sollen es die anderen beiden Angeklagten unterstützt haben, indem sie Blankorechnungen aus der Buchhaltung beschafft haben sollen. Diese wurden auf Verlangen der Angeklagten von rund 20 Taxi-Unternehmer unterschrieben. Es handelte sich somit um Scheinrechnungen über Dienstleistungen, die tatsächlich nie erbracht wurden. Als Entlohnung erhielten die Taxi-Unternehmer den auf der Blankorechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag. Der übrige Betrag soll in die schwarzen Kassen geflossen sein. Dieses Geld wiederum sei eingesetzt worden sein, um Hotelangestellte zu bestechen, damit diese nur bei Hansa-Taxi Wagen für ihre Gäste bestellten.

Bisher besteht jedoch über den Verbleib von 53.000 Euro völlige Unklarheit. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Geld ebenfalls zur Bestechung von Hotelangestellten benutzt wurde. Einige der Taxi-Unternehmer sind daher der Ansicht, dass dieses Geld in die eigenen Taschen der Angeklagten gewandert sei.
Da drei Angeklagte bereits Mitte 2009 vom Fiskus zur Rechenschaft gezogen worden waren und jeder eine Geldstrafe leisten musste, stellten ihre Strafverteidiger einen Antrag auf Strafklageverbrauch. Der Vorsitzende Richter wies diesen Antrag jedoch zurück. „Das Steuerstrafverfahren muss streng unterschieden werden vom Errichten der schwarzen Kassen.“
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 16.03.2011 )


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