Bei dem Beginn eines Strafverfahrens stellt sich sehr schnell die Frage, ob Sie einen Pflichtverteidiger bekommen oder selbst einen Wahlverteidiger beauftragen sollten. Viele Mandanten wissen zunächst gar nicht, worin der Unterschied zwischen einem Wahl- und einem Pflichtverteidiger liegt oder gehen davon aus, dass ein Pflichtverteidiger „kostenlos“ und damit automatisch die beste Lösung sei. In unserer täglichen Arbeit bei Dr. Böttner Rechtsanwälte erleben wir immer wieder, dass diese Annahme zu Unsicherheiten führt. Tatsächlich hat die Entscheidung zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens und darauf, wie intensiv und strategisch Ihre Verteidigung geführt wird.
Was bedeutet Pflichtverteidigung eigentlich und wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?
Ein Pflichtverteidiger wird immer dann vom Gericht bestellt, wenn das Gesetz davon ausgeht, dass das Verfahren für den Beschuldigten besonders schwerwiegende Folgen, wie eine hohe Freiheitsstrafe, haben kann oder rechtlich besonders komplex ist. Ein Szenario der sog. ,,notwendigen Verteidigung“ ist ebenso gegeben, wenn der Beschuldigte nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Diese Fälle sind in den §§ 140 ff. StPO geregelt. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers soll sicherstellen, dass niemand einem Strafverfahren schutzlos ausgeliefert ist. Wichtig für Sie zu wissen ist jedoch, dass der Pflichtverteidiger nicht automatisch jemand ist, den Sie selbst ausgewählt haben. Häufig erfolgt die Bestellung durch das Gericht, ohne dass ein persönliches Vertrauensverhältnis besteht. Sie können sich zwar einen bestimmten Verteidiger ,,wünschen“, dies ist allerdings keine Garantie dafür, dass Ihnen dieser anschließend auch beigeordnet wird.
Bedeutet ein Pflichtverteidiger, dass meine Verteidigung schlechter ist?
Ein Pflichtverteidiger ist rechtlich gesehen genauso zur Verteidigung verpflichtet wie ein Wahlverteidiger. Dennoch erleben viele Mandanten Unterschiede in der Praxis. Pflichtverteidiger werden häufig sehr kurzfristig bestellt und haben in vielen Fällen eine hohe Anzahl paralleler Verfahren zu betreuen. Das kann dazu führen, dass weniger Zeit für eine intensive Einarbeitung oder ausführliche Gespräche bleibt. Für Mandanten ist das besonders belastend, da gerade im Strafrecht Vertrauen, Erreichbarkeit und individuelle Betreuung eine große Rolle spielen. Bei Dr. Böttner Rechtsanwälte sehen wir häufig Mandanten, die sich erst spät melden, nachdem sie sich zuvor mit der Pflichtverteidigung nicht ausreichend begleitet gefühlt haben.
Was unterscheidet einen Wahlverteidiger von einem Pflichtverteidiger in der Praxis?
Ein Wahlverteidiger wird, wie bereits der Name verrät, von Ihnen selbst ausgesucht. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, gezielt einen Strafverteidiger zu beauftragen, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen und der über die nötige Erfahrung in genau dem Bereich verfügt, der speziell für Ihren Fall relevant ist. Die Zusammenarbeit ist in der Regel enger, persönlicher und strategischer ausgerichtet. Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Verteidiger, wie vorgegangen wird, wann gesprochen wird und wann Zurückhaltung sinnvoll ist. Sie arbeiten also gemeinsam mit Ihrem Wahlverteidiger eine Verteidigungsstrategie heraus, die bestmöglich auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Gerade diese enge Abstimmung empfinden viele Mandanten als entscheidenden Vorteil, insbesondere in emotional belastenden Situationen.
Warum spielt das persönliche Vertrauensverhältnis im Strafverfahren eine so große Rolle?
Ein Strafverfahren betrifft oft sehr persönliche Lebensbereiche. Sie müssen Ihrem Verteidiger Dinge anvertrauen, die Sie möglicherweise noch nie jemandem erzählt haben. Ohne Vertrauen ist das kaum möglich. Ein Wahlverteidiger wird bewusst ausgewählt, wodurch dieses Vertrauensverhältnis von Beginn an wachsen kann. Wir legen bei Dr. Böttner Rechtsanwälte großen Wert darauf, dass Mandanten sich verstanden und ernst genommen fühlen. Nur so lässt sich eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich trägt.
Kann ich auch als Pflichtverteidigter einen bestimmten Anwalt auswählen?
Viele Mandanten wissen nicht, dass sie durchaus Einfluss darauf haben, wer als Pflichtverteidiger bestellt wird. In vielen Fällen ist es möglich, einen bestimmten Strafverteidiger vorzuschlagen. Wird dieser Strafverteidiger rechtzeitig benannt und ist er bereit, das Mandat zu übernehmen, folgt das Gericht diesem Wunsch häufig, auch wenn es dazu nicht verpflichtet ist. Auch wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, übernehmen regelmäßig Pflichtverteidigungen, wenn Mandanten dies ausdrücklich wünschen. Der entscheidende Punkt ist, dass Sie frühzeitig handeln und sich nicht passiv auf eine zufällige Bestellung verlassen.
Ist ein Wahlverteidiger immer die bessere Entscheidung?
Ob ein Wahlverteidiger für Ihren Fall sinnvoll ist, hängt stets von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise von der Komplexität des Verfahrens, den drohenden Konsequenzen und Ihrem persönlichen Bedürfnis nach Betreuung und Austausch. In schwerwiegenden Verfahren, in denen viel auf dem Spiel steht, entscheiden sich viele Mandanten bewusst für einen Wahlverteidiger, um maximale Einflussmöglichkeiten zu haben und bestenfalls viel Vertrauen zu Ihrem Verteidiger aufbauen zu können. Ein Wahlverteidiger kann sich intensiver mit Ihrem Fall befassen und die Verteidigung langfristig planen.
Wie unterscheiden sich die Kosten zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung wirklich?
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, ein Pflichtverteidiger sei kostenfrei. Tatsächlich trägt der Staat zunächst die Kosten, diese können jedoch im Falle einer Verurteilung später auf den Mandanten zukommen. Auch bei einem Wahlverteidiger entstehen Kosten, die jedoch stets zwischen Ihnen und Ihrem Strafverteidiger transparent vereinbart werden. Für viele Mandanten ist dabei entscheidend, dass sie wissen, worauf sie sich einlassen, und eine bewusste Entscheidung treffen können. In einem offenen Gespräch klären wir gerne mit Ihnen gemeinsam, welche Lösung für Ihre Situation sinnvoll ist.
Warum ist die Entscheidung für oder gegen einen Wahlverteidiger oft eine strategische Frage?
Die Art der Verteidigung beeinflusst, wie früh und wie aktiv in das Verfahren eingegriffen wird. Ein Wahlverteidiger wird häufig sehr früh eingeschaltet und begleitet das Verfahren von Beginn an. Dadurch lassen sich Fehler vermeiden, Chancen frühzeitig erkennen und Weichen stellen. In unserer Strafrechtskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte zeigt sich immer wieder, dass eine frühzeitige Wahlverteidigung den gesamten Verlauf eines Verfahrens positiv beeinflussen kann.
Was bedeutet diese Entscheidung am Ende ganz konkret für Sie?
Am Ende geht es nicht um juristische Feinheiten, sondern um Ihre persönliche Situation. Es geht um Ihre Freiheit, Ihren Ruf und Ihre Zukunft. Die Entscheidung zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger ist deshalb keine Formalie, sondern eine der wichtigsten Weichenstellungen im gesamten Strafverfahren. Wer sich früh informiert und bewusst entscheidet, verschafft sich definitiv einen klaren Vorteil. Genau dabei unterstützen wir Sie bei Dr. Böttner Rechtsanwälte mit Erfahrung, Klarheit und einer Verteidigungsstrategie, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert.
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