Die Abkürzung ACAB ist in der öffentlichen Diskussion regelmäßig präsent und sorgt häufig für Kontroversen. Doch was genau steckt hinter diesem Kürzel, wie ist seine Entstehungsgeschichte, und welche juristischen Folgen kann die Verwendung von ACAB nach sich ziehen?
Im Strafrecht können Ihnen nach einer erstinstanzlichen Verurteilung gelegentlich zwei entscheidende Rechtsmittel zur Verfügung stehen: die Berufung und die Revision. Die Revision und die Berufung bieten Ihnen die Möglichkeit, bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen erneut überprüfen zu lassen und diese gegebenenfalls zu ändern. Doch worin liegen genau die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsmitteln und welches sollten Sie wählen?
Der Unterschied zwischen Mord nach § 211 StGB und Totschlag nach § 212 StGB liegt vor allem in den Beweggründen und der Art der Tatbegehung. Während Mord gemäß § 211 StGB neben der vorsätzlichen Tötung bestimmte besonders verwerfliche Merkmale (sogenannte Mordmerkmale) voraussetzt, handelt es sich bei Totschlag nach § 212 StGB um eine vorsätzliche Tötung ohne das Vorliegen solcher Merkmale. Diese Unterscheidung ist von zentraler Bedeutung, da sie sowohl das Strafmaß beeinflusst als auch die moralische Bewertung der Tat prägt. Ein Mord wird zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet, wohingegen Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet wird.
Am 6. Juni 2024 hat der Bundestag entscheidende Änderungen im Straßenverkehsgesetz beschlossen, die aufgrund des neuen Konsumcannabisgesetzes nötig waren. Eine bedeutende Neuerung ist hier die Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für THC im Straßenverkehr.
Das neue Cannabisgesetz (CanG) sorgte für einen Freispruch in einem Verfahren am Mannheimer Landgericht, vor dem sich der Angeklagte wegen des Vorwurfs der illegalen Einfuhr von rund 450 kg Marihuana verantworten musste.
Die verbale sexuelle Belästigung von Personen in der Öffentlichkeit, auch Catcalling genannt, befindet sich zurzeit rechtlich gesehen noch in einer Grauzone. Zurzeit wird diese Form der Belästigung noch nicht sanktioniert. Doch genau hier kommt die Diskussion einer notwendigen Gesetzesänderung ins Spiel. Im Fokus sind hierbei ganz klar solche Äußerungen, welche eine andere Person sexuell herabwürdigen könnten. Oftmals sind Frauen hier die Zielpersonen. Die Debatte bezüglich der strafrechtlichen Relevanz solcher Handlungen steht zurzeit im Mittelpunkt gesellschaftlicher Überlegungen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)
Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit