Die Zeit der Anonymität im Kryptohandel neigt sich dem Ende zu. Was bislang vielen Anlegern als sicherer Hafen vor dem Blick der Steuerbehörden galt, wird schon bald vollständig transparent sein. Mit der neuen DAC8-Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage dafür, dass Kryptobörsen künftig umfassend personenbezogene Daten an die Finanzämter der Mitgliedsstaaten melden müssen – und das nicht nur innerhalb der EU. Auch große internationale Plattformen wie Binance, Coinbase oder Kraken werden verpflichtet, ihre europäischen Kunden offenzulegen. Für deutsche Anleger bedeutet das, dass das Finanzamt in naher Zukunft mit einem Mausklick sehen kann, wer über ein Krypto-Konto verfügt, welche Transaktionen durchgeführt wurden und ob daraus steuerpflichtige Gewinne entstanden sind. Wer in der Vergangenheit versäumt hat, Krypto-Erträge korrekt anzugeben, muss sich auf unangenehme Post vom Finanzamt einstellen – und im schlimmsten Fall auf ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Die Abkürzung ACAB ist in der öffentlichen Diskussion regelmäßig präsent und sorgt häufig für Kontroversen. Doch was genau steckt hinter diesem Kürzel, wie ist seine Entstehungsgeschichte, und welche juristischen Folgen kann die Verwendung von ACAB nach sich ziehen?
Im Strafrecht können Ihnen nach einer erstinstanzlichen Verurteilung gelegentlich zwei entscheidende Rechtsmittel zur Verfügung stehen: die Berufung und die Revision. Die Revision und die Berufung bieten Ihnen die Möglichkeit, bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen erneut überprüfen zu lassen und diese gegebenenfalls zu ändern. Doch worin liegen genau die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsmitteln und welches sollten Sie wählen?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)
Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit