Delikte im Strafrecht

Unsere Kanzlei-Leistungen im Strafrecht: Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bietet Strafverteidiger Dr. Böttner Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Strafrechts. Die nachstehende Liste der Kompetenzen unserer Kanzlei im Strafrecht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie dient vielmehr der groben Übersicht und Einordnung dem Strafrecht zuzuordnender Delikte bzw. Strafsachen.

  • Das Strafverfahren eröffnet in Form der Nebenklage einem Verletzten bzw. Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, neben dem Staatsanwalt quasi als weiterer Ankläger aufzutreten und selbst oder durch seinen Rechtsanwalt als Nebenklagevertreter aktiv an dem Prozess teilzunehmen.

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

  • Das Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht richtet sich an Kliniken und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Verantwortung bei Operationen oder Behandlungsmaßnahmen sowie der Ausgabe und Abrechnung von Medikamenten und Heilbehandlungen oft in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die gezielte Rechtsberatung richtet sich an die Ärzte und Mediziner.

  • Der Betrug zählt zu den häufigsten Straftaten im Alltag der Strafverfolgung. Betrug tritt in verschiedenen Konstellationen auf, die zu einem Vermögensschaden bei einem oder mehreren Betrugsopfern führen. Aufgrund der Komplexität einzelner Betrugstaten – z.B. im Internet oder bei Geschäften des täglichen Lebens – ist in vielen Fällen eine Rechtsberatung durch einen auf das Strafrecht und Betrugsfälle spezialisierten Rechtsanwalt notwendig.

  • Das Internet gilt für viele als ein rechtsfreier Raum. Doch in kaum einem Medium erfolgen so viele Straftaten wie Beleidigungen oder Betrugsfälle, weswegen sich das Internetstrafrecht immer mehr zu einem Schwerpunkt der Rechtsberatung herausstellt.

  • Das Jugendstrafrecht behandelt sämtliche von Jugendlichen und Heranwachsenden begangenen strafrechtlichen Delikte mit der Besonderheit, dass diese nach dem Jugendstrafverfahren abgeurteilt werden. Im Jugendstrafrecht gilt es, den Erziehungsgedanken in den Vordergrund zu stellen und weniger die Strafe.

  • Um den Vorwurf einer sexuellen Belästigung zu begründen, muss der Täter das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt haben. Unerwünschte Berührungen, ein „Klaps auf den Po“, aufgedrängte Küsse – das sind Handlungen, die den Vorwurf einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB begründen können.

  • Angesichts aktueller Tendenzen zum Ankauf von Steuer-CDs und der Aufdeckung von „Steueroasen“ kommen für viele Bürger die (strafbefreiende) Selbstanzeige in Betracht, um einem Prozess wegen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung aus dem Wege zu gehen. Ein auf das Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt die strafrechtlichen Vorschriften und Folgen von Steuerstraftaten und berät Sie.

  • Durch das Delikt der Urkundenfälschung soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs geschützt werden. Hierunter fällt insbesondere der Beweisverkehr mit Urkunden, wie beispielsweise Ausweispapiere, spezielle Abschriften oder auch unter Umständen Preisschilder.

  • Verkehrsstraftaten tragen einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung bei und bilden folglich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht (Verkehrsstrafrecht). In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber der Entwicklung des (Straßen-)Verkehrs und den damit einhergehenden Straftatbeständen im Verkehrsstrafrecht Rechnung getragen und eine Reihe an allgemeinen und speziellen Vorschriften für diesen Bereich geschaffen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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