Das Landgericht Lübeck verurteilte einen 49-jährigen Italiener wegen des Missbrauchs an einem Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte indes eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.
Der Mann hatte gestanden sich mehrfach an einem 12-jährigen Jungen vergangen zu haben und ihn mit Geld und Geschenken gelockt zu haben. Danach gab er dem Jungen Alkohol und übte den Geschlechtsverkehr aus.
Zu dem relativ milden Urteil kam es, da die Tat bereits in den Jahren 2002 und 2003 erfolgte und sich das Opfer nicht mehr richtig daran erinnern könne. Ferner begründete das Gericht sein Urteil damit, dass das Opfer zwar nicht mochte, was mit ihm gemacht wurde, er jedoch das Unangenehme für die Geschenke und das Geld in Kauf genommen habe.
Eine gute Strafverteidigung im Sexualstrafrecht kann so auch eine Haftstrafe des Angeklagten vermeiden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 12.05.2011 )