Die Strafverteidigung eines Vaters und seines Sohnes – angeklagt wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von knapp über 2,4 Mio. Euro – endete erfolgreich. Die Strafverteidiger der Angeklagten konnten erreichen, dass das Landgericht trotz Überschreitens der Millionengrenze – welche nach Rechtsprechung des BGH im Regelfall keine Bewährungsstrafe mehr nach sich zieht – trotzdem eine Bewährungsstrafe für ausreichend erachtet hat.
Der Steuerbetrug bzw. die Steuerhinterziehung sowie das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen geschah im Jahr 2004 bis 2008, indem der Vater als Geschäftsführer einer Gesellschaft im Baugewerbe offiziell lediglich einen Teil des Lohnes bezahlt hat, einen Teil dagegen „schwarz“.
Die Bewährungsstrafen waren das Ergebnis einer Verteidigungsstrategie, die auf Konsens und eine möglichst milde Strafe ausgelegt waren. So blieb dem Landgericht eine umfangreiche Beweisaufnahme durch frühzeitige Geständnisse der Angeklagten erspart, was das Landgericht entsprechend honorierte. Ebenfalls war zu berücksichtigen, dass die Taten einige Zeit zurück lagen und beide Angeklagte nicht mehr im Baubereich tätig sind.
Das Verfahren zeigt, dass die Strafverteidigung nicht in jedem Verfahren auf Konflikt ausgerichtet sein muss, sondern dass erfahrene Anwälte im Strafrecht stets die gesamte Klaviatur möglicher Verteidigungsstrategien anzuwenden wissen. In Steuerstrafverfahren, beim Vorwurf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung bietet es sich zudem stets an, einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht ggf. neben einem Steuerberater hinzuziehen.
Strafverteidigung ist Kampf, auch wenn es gerade im Steuerstrafrecht beim Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht um den Schuldspruch geht, sondern die Rechtsanwälte um eine milde Bewährungsstrafe kämpfen. Für den beschuldigten Mandanten geht es dabei um nicht weniger als um seine Freiheit.