Vor dem Amtsgericht musste sich ein Hamburger Strafverteidiger verantworten.
Die Staatsschutz-Abteilung der Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässiges Führen einer Waffe ohne Waffenschein vor. Der Strafverteidiger aus Hamburg hatte im Sommer 2010 an zwei Verhandlungstagen eine orangefarbene Plastikhülse in seiner Aktentasche in den Gerichtssaal getragen, um sie dort Zeugen zu zeigen. Die Hülse dient eigentlich dazu, in Notsituationen optische Signale abzugeben. Ohne pyrotechnische Munition war sie im Grunde unbrauchbar.
Nichtsdestotrotz fragte der Staatsanwalt am zweiten Tag im Prozess, ob der Strafverteidiger denn überhaupt einen kleinen Waffenschein besitze. Dies musste der Anwalt verneinen. Daraufhin wurde die Hülse beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt eingleitet. Im Oktober letzten Jahres erhielt der Verteidiger einen Strafbefehl. Er solle 30 Tagessätze zu je 80 Euro wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Waffengesetz zahlen.
Gegen den Strafbefehl legte der Anwalt Einspruch ein. Das Gericht sprach den Strafverteidiger daraufhin frei. Er habe „das Plastikröhrchen in einer geschlossenen Aktentasche transportiert und mit Einwilligung des Richters im Sitzungssaal vorgezeigt“. Ein strafrechtlich relevanter Verstoß gegen das Waffengesetz lag somit gar nicht vor.
( Quelle: Hamburger Morgenpost online vom 07.11.2011 )