Geldstrafe für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Das Amtsgericht Schwelm (NRW) hat einen 45-jährigen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze a 30 Euro verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann mit seinem LkW einen 87-jährigen Senioren angefahren. Dieser stürzte, geriet unter einen Reifen des LkW und verstarb. Der Unfall geschah, als der Fahrer mit seinem Lkw in Schrittgeschwindigkeit rückwärts fuhr.

Im Prozess stellte sich heraus, dass sich das Opfer im toten Winkel befand, der Angeklagte ihn also im Spiegel nicht sehen konnte.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten aber vor, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn sich der Fahrer eines sogenannten „Einweisers“ bedient hätte und dieser die Rückwärtsfahrt überwacht hätte. Die Einweisung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Damit sei eine Sorgfaltspflichtverletzung zu bejahen, so die Staatsanwaltschaft.

Das Gericht bestätigte zwar, dass der Vorfall ein Horror für alle Beteiligten, auch für den Angeklagten selbst sei, schloss sich aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro.

( Quelle: Der Westen online vom 09.03.2012 )

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