Für Verkehrsteilnehmer gelten ganz unterschiedliche Promille-Grenzwerte. Während ein Autofahrer spätestens mit 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration als absolut fahruntüchtig gilt, dürfen Radfahrer noch bei bis 1,6 Promille in die Pedalen treten. Dies möchten die Innenminister nun für Radfahrer aber ändern.
Auf dem Frühjahrstreffen der Innenminister in Hannover einigten sich die Innenminister der Länder darauf, dass sie ihren Kollegen in den Verkehrs- und Justiz-Ressorts eine Absenkung des 1,6 Promille-Richtwerts vorschlagen. Hintergrund sind die hohen Zahlen an Unfällen durch alkoholisierte Radfahrer. Laut Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club verunglückten 2011 rund 3725 Radfahrer nach Alkoholkonsum. Dies sind rund 5 Prozent aller verunglückten Radfahrer. Aus diesem Grund plädiert auch der Club dafür, dass der Richtwert auf 1,1 Promille – wie für die Autofahrer – angepasst werde.
Einen guten Überblick über die derzeitigen Promille-Grenzen für Autofahrer und Radfahrer im Verkehrsstrafrecht finden Sie auf unserer Übersicht auf der Informationsseite zum Verkehrsstrafrecht.