Vor dem Amtsgericht Waiblingen (Baden-Württemberg) mussten sich geistig behinderten zwei Männer verantworten.
Laut Anklage sollen die beiden Männer im letzten Jahr eine junge Frau, die mit den Angeklagten zusammen in einer Einrichtung lebt, zunächst bedrängt haben. Anschließend sollen sie versucht haben, das mutmaßliche Opfer auszuziehen und sie dabei an Brüsten und Scheide berührt haben.
Im Prozess schwiegen die beiden Angeklagten. Das mutmaßliche Opfer hatte Schwierigkeiten sich an das Geschehen zu erinnern und eine klare Aussage zu machen. So deckten sich die Angaben im Verfahren nicht mit denen, die die Frau gegenüber der Polizei machte.
Die Staatsanwaltschaft ging dabei von einem besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung aus.
Dem folgte das Gericht, verhängte aber wegen der Einschränkung der Schuldfähigkeit keine Jugendstrafe. Vielmehr müssen die Männer 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und zusätzlich mindestens drei Beratungsgespräche bei der Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt wahrnehmen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung online vom 08.06.2012 )