Vor dem Landgericht Oldenburg muss sich ein 58-jähriger Mann wegen Mordes verantworten.
Ihm wird vorgeworfen, seine Tochter und deren Ehemann im Jahr 2003 getötet zu haben, weil die beiden ohne seine Zustimmung heirateten. Dabei geht die Staatsanwaltschaft von niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus.
Der Angeklagte war nach der Tat nach Pakistan geflohen und werde erst im vergangenen Jahr ausgeliefert. Der Mann hat sich bisher nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.
Für den Doppelmord forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, sodass die Vollstreckung des Strafrestes gemäß § 57a Abs. 1 StGB nicht nach fünfzehn Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 10.05.2012 )