Keine Revision durch Hoeneß im Prozess wegen Steuerhinterziehung!

Uli Hoeneß verzichtet auf das Rechtsmittel der Revision im Strafverfahren gegen ihn wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen und legt alle seine Ämter beim FC Bayern München nieder. Dies gab er vor wenigen Minuten in einer persönlichen Stellungnahme bekannt.

Nun kommt es doch anders als gedacht: Gestern wurde der nunmehr ehemalige Bayern-Präsident Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen vor dem Landgericht München II zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Bis zur letzten Sekunde hatten Hoeneß und seine Strafverteidiger im Prozess auf die Wirksamkeit der Selbstanzeige gepocht und sprachen später nach Urteilsverkündung von einer zumindest halbwegs versuchten Selbstanzeige, deren rechtliche Einordnung bislang vom Bundesgerichtshof (BGH) ausgeblieben war und eventuell nun als Anlass genutzt werden sollte, über die Folgen und möglicherweise strafmildernde oder strafbefreiende Wirkung einer unvollständigen Selbstanzeige zu entscheiden. Die Revision hätte somit eventuell sogar Erfolg haben können. Andererseits hatten einige die Strafe für Hoeneß bereits für angemessen gehalten, die durchaus hätte höher ausfallen können.

All dies bleibt nun aus, da Hoeneß laut eigener Stellungnahme seinen Anwälten mitgeteilt hat, keine Revision gegen die Verurteilung einzulegen und die Strafe durch diesen Rechtsmittelverzicht zu akzeptieren. Somit wird er in Kürze wahrscheinlich seine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten in der JVA Landsberg in Bayern antreten. Ob und wann ein offener Vollzug denkbar ist, wird die Zeit zeigen.

Gleichzeitig legt Hoeneß sein Amt als Präsident des FC Bayern München nieder, wovon bereits zuvor auszugehen war. Insbesondere aus Gründen des Compliance und auch der wirtschaftlichen Bedeutung des Vereins ist es so gut wie ausgeschlossen gewesen, dass der Aufsichtsratvorsitzende sein Amt behält, nachdem er derart strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sogar eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe erhalten hatte.

Derweil geht die politische und gesellschaftliche Diskussion über das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige im Hinblick auf das mögliche Ausmaß an Steuerhinterziehung weiter. Viele Politiker fordern bereits die Abschaffung des Instruments der Selbstanzeige, nach welcher im besten Falle der Steuerbetrüger straffrei davon kommt. Andere verweisen auf den so genannten „Hoeneß-Effekt“, welcher den deutlichen Anstieg an Selbstanzeigen seit bekannt werden der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Hoeneß wegen des Verdachts einer Steuerstraftat beschreibt. Dadurch sollen viele Millionen in die Kassen des deutschen Fiskus geflossen sein, die möglicherweise sonst in der Schweiz oder anderen Ländern im Dunklen geblieben wären.

Über den Autor

Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt und Neumünster: Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung, Revision in Strafsachen Kanzlei mit Strafrecht-Spezialisierung Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt und Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidigung bundesweit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt