Staatsanwaltschaft legt keine Revision im Fall Hoeneß ein – Urteil kann rechtskräftig werden

Nachdem Hoeneß bereits bekannt gab, dass er nicht in Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gehen wird, hat nun auch die Staatsanwaltschaft offiziell auf Rechtsmittel verzichtet.

Damit kann das Urteil, sobald die Verzichtserklärungen bei Gericht eingegangen sind, rechtskräftig werden. Hoeneß könnte die Haftstrafe von 3 1/2 Jahren dann bereits in wenigen Wochen antreten. Eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung könnte dann bereits nach der Hälfte der Freiheitsstrafe erfolgen.

Als sogenannter „Freigänger“ könnte Hoeneß aber zumindest tagsüber das Gefängnis bereits früher verlassen. Als Freigänger darf einer Beschäftigung außerhalb der Haftanstalt nachgegangen werden.  Hier wurde bereits spekuliert, dass der FC Bayern München eine solche dem ehemaligen Präsidenten Hoeneß anbieten werde, wie es bereits beim verurteilten Fußball-Profi Breno der Fall ist.

Lediglich in der restlichen Zeit erfolgt der Einschluss. Über die Frage des Freigangs wird jedoch erst nach Haftantritt entschieden.

Über den Autor

Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt und Neumünster: Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung, Revision in Strafsachen Kanzlei mit Strafrecht-Spezialisierung Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt und Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidigung bundesweit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt