Landgericht Frankfurt verurteilt Mörder zu lebenslanger Haft

Das Landgericht Frankfurt/Main hat einen 27jährigen Mann wegen Mordes an einer 23jährigen Nachtschwester zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit kam das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft vollumfänglich nach.
Dem Prozess lag der Sachverhalt zugrunde, dass das Opfer im März dieses Jahres erst ihre Stelle antrat und am 17. März zwecks Einarbeitung ihre erste Nachtschicht vollziehen sollte. Dabei sollte sie psychisch kranke Erwachsene in Wohngruppen betreuen. Der Täter, der zu ihrer Wohngruppe gehörte überraschte die Frau nach Ansicht des Gerichts im Schlaf und schlug mehrfach mit einem Brecheisen auf sie ein, um dann anschließend mehrfach mit einem Messer in ihre Brust zu stechen.
Der Täter flüchtete daraufhin, konnte jedoch von der Polizei gefasst werden.

Der Täter leidet an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und war bereits wegen schweren Raubes und Diebstahls vorbestraft. Nach der Überzeugung des Gerichts habe er Gefühle für das Opfer gehabt, welche jedoch nicht erwidert wurden. Nach einer Ablehnung einer Verabredung durch das Opfer und nachdem er sich zwei Gewaltfilme angeschaut habe, habe er sich zur Tat entschlossen.

Neben Heimtücke sahen die Richter zudem das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes. Eine verminderte Schuldfähigkeit nahm das Gericht jedoch nicht an, da die Persönlichkeitsstörung des Täters nicht schwer genug sei.
Die von der Staatsanwaltschaft geforderte „Schwere der Schuld“ wurde vom Gericht jedoch nicht festgestellt.
( Quelle: FAZ vom 10.12.2010 Nr. 288, S. 8 )


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