Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat das geplante saarländische Nichtraucherschutzgesetz, welches am 01. Juli in Kraft treten sollte zunächst gestoppt. Das im Februar dieses Jahres verabschiedete Nichtrauscherschutzgesetz sieht ein generelles Rauchverbot in Gaststätten vor. Acht Gastronomen reichten dagegen Eilanträge beim Landesverfassungsgericht ein.
Die Richter werteten die Begründung, dass durch das Gesetz die wirtschaftliche Existenz der Gastronomen bedroht sei, als nicht offensichtlich unzulässig. Zwar sei ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten nicht unzulässig, jedoch müsse die Frage geklärt werden, ob von Verfassungs Wegen eine Übergangsregelungen und/oder ein finanzieller Ausgleich an besonders belastete Gastronomen geboten sei.
( Beschluss vom 21.06.2010 – LV 3/10 4/10 6/10 )