Phishing: Hinweise auf Betrug durch Fake-Webseiten – Zahlung der NRW-Soforthilfe vorerst gestoppt.

Aufgrund aufgesetzter Phishing-Webseiten zur Corona-Soforthilfe drohen etliche Strafverfahren wegen Betruges.

Diese Strafverfahren drohen nicht nur gegen die Betreiber dieser Seiten, sondern auch gegenüber den gutgläubigen Antragstellern, welche dort ihre Daten eingegeben haben. Erfahrungsgemäß werden solche Daten nämlich für weitere Betrugsstraftaten verwendet. Häufig erhalten die Betroffenen erst Wochen oder Monate später einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung der Polizei und realisieren erst dann, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind und nun selbst als Beschuldigte geführt werden. In diesen Fällen sollte umgehend ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt werden.

Fake-Webseiten zur Corona-Soforthilfe fischen Daten ab

Aber was ist überhaupt passiert? Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat am 09.04.2020 mitgeteilt, dass die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe vorerst gestoppt wird, da die Gefahr von Betrugshandlungen besteht.

Offenbar haben Dritte Fake-Webseiten erstellt, die den offiziellen Seiten der NRW-Soforthilfe 2020 zum Verwechseln ähnlich sind. Das LKA hat nach ersten Ermittlungen festgestellt, dass die Betreiber solcher Fake-Webseiten die Daten von den Antragstellern abgefischt und sie nachträglich gefälscht haben, um sie für kriminelle Machenschaften nutzen zu können. So verwendeten die Täter beispielsweise die Daten der Antragsteller, um die Soforthilfe zu erhalten, gaben jedoch ihr eigenes Konto für die Auszahlung an. In der strafrechtlichen Praxis werden solche Daten häufig für gewerbsmäßigen Betrug, Computerbetrug und Geldwäsche eingesetzt. Im Zusammenhang mit der Soforthilfe spricht man  dann auch von Subventionsbetrug.

Da die Fake-Webseiten zur NRW-Soforthilfe 2020 in den Suchergebnissen weit oben angezeigt werden und sie nur schwer von den Originalseiten zu unterscheiden sind, liegt der Verdacht nahe, dass zahlreiche Antragsteller auf die nachgeahmten Website gelangt sind und dort ihren Antrag auf Soforthilfe gestellt haben.

Es drohen Strafverfahren wegen Betrugs

Das Wirtschaftsministerium (MWIDE) hat bereits Anfang dieser Woche Strafanzeige gegen die Betreiber solcher Webseiten wegen Betruges erstattet. Mit weitreichenden Strafverfahren ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Dazu heißt es in der Pressemitteilung:

In den kommenden Tagen wird die Ermittlergruppe ihre Recherchen fortsetzen, um betrügerische Anträge zu identifizieren.“

Vieles spricht dafür, dass bereits zahlreiche Anträge mittels des sogenannten „Phishings“ (Betrug im Internet, bei dem versucht wird, vertrauliche Daten von Internetnutzern zu entwenden) durch das Nachahmen von vertrauenswürdigen Internetseiten abgefangen wurden. Beim Phishing wird gezielt versucht an Daten zu gelangen, um den Opfern einen Schaden zuzufügen und sich durch diesen Schaden selbst zu bereichern. Die Erklärung, man möchte betrügerische Anträge identifizieren, legt sogar den Schluss nahe, dass die abgefangenen Anträge bereits nachträglich verändert und eingereicht wurden, um die gewährten Soforthilfen auf andere Konten umzuleiten.

Nicht in allen Fällen wird jedoch sofort auffallen, dass der vermeintliche Antragsteller nicht Täter sondern ebenfalls Opfer einer Straftat geworden ist.

Sollten Sie Ihre Daten auf solchen Fake-Seiten eingegeben haben, haben Sie sich nicht strafbar gemacht. Dennoch besteht die Gefahr, dass Sie in den nächsten Wochen eine Vorladung von der Polizei bekommen werden. In diesen Fällen ist eine frühe und professionelle Strafverteidigung wichtig, damit das Strafverfahren möglichst schon im Ermittlungsverfahren und ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt werden kann.

Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger beraten und verteidigen Sie bundesweit. Kanzleiinhaber Dr. Böttner ist als  Fachanwalt für Strafrecht seit mehr als 15 Jahren auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig. Sollten Sie eine Vorladung bereits erhalten haben oder befürchten, dass entsprechende Ermittlungen gegen Sie eingeleitet werden könnten, könnten Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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