Schreiber zu acht Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Augsburg verurteilte am 05.05.2010 den Geschäftsmann und Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Steuerhinterziehung in sechs besonders schweren Fällen.
Schreiber wurde schuldig befunden in den Jahren 1988 bis 1993 Provision aus Vermittlertätigkeiten für Rüstungs- und Flugzeuggeschäfte in Höhe von ca. 65 Mio. Mark erhalten und nicht versteuert zu haben. Daraus resultierten ca. 15 Mio. Mark Steuerschulden. Zudem soll Schreiber Briefkastenfirmen in Lichtenstein und Panama sowie Konten in der Schweiz unterhalten haben und so ein „System der Verschleierung“ geschaffen haben.

Überdies bestünden nach Ansicht der 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg keine Zweifel, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Bestechung und Beihilfe zur Untreue, ebenfalls zuträfen. Diese könnten jedoch aufgrund von Verjährung nicht aufrecht erhalten werden.

Schreibers Anwälte kündigten bereits am 05.05.2010 Revision an.
(Quelle FAZ vom 06.05.2010 Nr. 104, S. 1)

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