Verwaltungsgericht stoppt erneut die Besetzung eines Strafsenats am Bundesgerichtshof

Erneut hat die Konkurrentenklage eines Richters am Bundesgerichtshof Erfolg.

Seit nunmehr über einem Jahr streitet sich ein Richter am Bundesgerichtshof mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofes. Dabei geht es vor dem Verwaltungsgericht vordergründig um dienstliche Beurteilungen, denn während der Präsident den Richter über viele Jahre hinweg durchweg gelobt hatte, verhinderte er später den Aufstieg zum vorsitzenden Richter mit seinen Beurteilungen.

Angefangen hat der Streit im Jahr 2010. Nachdem der vorsitzende Richter des zweiten Strafsenats kurz vor der Pension stand, bewarb sich der bis dahin stellvertretende Vorsitzende auf den Posten. Überraschend erklärte der Präsident daraufhin, dass er ihn für ungeeignet für das Amt hielte. Er begründete dies mit fehlender Sozialkompetenz des Richters.
Seitdem wehrt sich der Richter juristisch gegen die Beurteilungen seines Präsidenten. Er vermutet, dass seine kritische Art, bezüglich der Arbeit seiner Richterkollegen, zu den schlechten dienstlichen Bewertungen geführt habe. Vor allem der Vorwurf, dass viele heutige hohe Juristen unkritisch die Generation ihrer Lehrer gegenüber stünden, die für viele Gräueltaten in der NS-Herrschaft mitverantwortlich waren, soll vielen sauer aufgestoßen sein.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stoppte auf Antrag des Richters die Besetzung des zweiten Strafsenats des Bundgerichtshofes. Daraufhin übernahmen Richter aus anderen Senaten übergangsweise den Vorsitz dieses Senats. Dieses Vorgehen beschäftigte später auch das Bundesverfassungsgericht, welches in dieser Doppelbelastung eines Richters jedoch keine Verfassungswidrigkeit erkannte.

Nun war auch der Posten des Vorsitzenden Richters im 4. Strafsenat zur Besetzung frei und erneut sollte der betroffene Richter nicht zum Zuge kommen. Eine neue Konkurrentenklage hatte jetzt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Erfolg. Per einstweiliger Anordnung wird die Ernennung der geplanten Richterin zur Vorsitzenden der 4. Strafsenat gestoppt. Das Gericht kritisiert, dass der Präsident des Bundesgerichtshofs nicht ausreichend begründet, warum die soziale Kompetenz des Richters sich in den letzten Jahren so stark verschlechtert haben soll, dass er für den Posten des Vorsitzenden ungeeignet sein soll:

„Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat der Präsident des Bundesgerichtshofs diese gegenüber früheren Bewertungen erheblich geänderte Einschätzung persönlicher Charaktereigenschaften des Antragstellers nicht ausreichend nachvollziehbar gemacht. In Anbetracht dessen, dass dem Antragsteller in seinem Berufsleben zuvor durchgängig eine ausgeprägte und außergewöhnlich hohe soziale Kompetenz im kollegialen Umgang bescheinigt worden sei, bleibe die aktuelle und vorangegangene Beurteilung die für eine solche Verschlechterung erforderliche eingehende und nachvollziehbare Begründung schuldig.“

Vielmehr geht das Verwaltungsgericht momentan davon aus, dass die dienstliche Beurteilung keinen Bestand haben wird. Deswegen muss die einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruches des Antragsstellers erlassen werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

VG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2013, Az.: 1 K 2614/12

Über den Autor

Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt und Neumünster: Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung, Revision in Strafsachen Kanzlei mit Strafrecht-Spezialisierung Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt und Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidigung bundesweit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt