Am 2.März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeitige Ausgestaltung des so genannter „Vorratsdatenspeicherung“, also die Speicherung der Telekommunikationsdaten der Bürger zur Gefahrenabwehr für verfassungswidrig. Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie in dieser News.
Wortlaut aus dem Urteil:
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammensätzen einsetzen muss.“
Bundesverfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier in der Urteilsbegründung zu Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe.