Gesamtstrafenbildung beim Betrug
Gesamtstrafenbildung im Strafverfahren wegen versuchten gewerbsmässigen Betruges und vollendeten Betrugs und die erfolgreiche Revision der Strafverteidigung.
Gesamtstrafenbildung im Strafverfahren wegen versuchten gewerbsmässigen Betruges und vollendeten Betrugs und die erfolgreiche Revision der Strafverteidigung.
OLG Celle zum „Vertrauenstatbestand“: Erfolgen mehrere Strafen für unterschiedliche Straftaten bekanntermaßen jeweils zur Bewährung, so kann die Gesamtstrafenbildung nicht auf Freiheitsentzug (durch Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung) lauten.
Strafverteidigung in der Revision: Der BGH zur Aufhebung von (Einzel-) Strafe und Gesamtstrafe bei mehreren Fällen von z.T. schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung – mit Erläuterung zu den Anforderungen für die Bildung einer Gesamtstrafe nach mehreren bereits verhängten Einzelstrafen bzw. Freiheitsstrafen.
Ein Schlag mit der Faust kann im Strafprozess im Einzelfall eine lebensgefährliche Behandlung im Sinne der gefährlichen Körperverletzung sein und ein höheres Strafmaß begründen. Dieses konnte die Strafverteidigung im hier beschriebenen Fall in der Revision abwenden, durch nachträgliche Feststellung einer lediglich einfachen Körperverletzung.
Eine Untersuchungshaft aus einem anderen Strafverfahren kann bei einer möglichen Gesamtstrafenfähigkeit im Rahmen eines Strafprozesses angerechnet werden.
Eine gewerbsmässige Untreue verdrängt im Sinne der strafprozessualen Konkurrenz nach Ansicht des BGH die veruntreuende Unterschlagung im Strafprozess.
Eine Verständigung (Deal) nach § 257c StPO verstößt im konkreten Strafprozess gegen das Willkürverbot aus Art. 3 I GG, wenn eine Gesamtgeldstrafe gebildet wird.
Ausländischer Führerschein: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach der deutschen Rechtslage (Strafrecht).
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten: Der BGH stellt die Anforderung der Prüfung im Einzellfall an den Vorsatz der Tötungsdelikte vor. Lesetipp für Jurastudenten.