Heute (08.10.2024) meldete NRW-Innenminister Reul, dass eine große Darknet-Plattform für kinderpornographische Inhalte stillgelegt wurde. Diese Seite wurde von mehreren 100.000 Nutzern besucht, welchen der Innenminister den Kampf ansagt. Viele dieser Nutzer seien bereits auswendig gemacht – die anderen sollen noch ausgemacht werden. Dies führt zu einer Welle von Verhaftungen und Ermittlungen – so Anonym wie man denkt im Darknet zu sein, ist man wohl nicht.
Als Anwalt bei Kinderpornographie rate ich Ihnen den umgehenden Kontakt zu einem Strafverteidiger für Kinderpornographie zu suchen, wenn Sie Nutzer dieser Plattform waren – warten Sie nicht, bis die Polizei wegen einer Hausdurchsuchung vor Ihrer Türe steht oder Sie eine Vorladung bekommen. Als Ihr Anwalt bei Kinderpornographie berate ich Sie in einem kostenlosen Erstgespräch auch bereits vor einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung wegen Kinderpornographie. Dabei erwägen wir Schritte, um Ihre Reue zu zeigen, welche zu einer Strafmilderung führen könnte. Sollte es gar nicht zu einem Ermittlungsverfahren gegen Sie kommen, so bleibt es bei dem kostenlosen Erstgespräch unter anwaltlicher Schweigepflicht. Erhalten Sie jedoch eine Vorladung oder es wird eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie bei Ihnen durchgeführt, so haben Sie bereits die wichtigsten Verhaltensregeln kennengelernt und Sie haben die freie Wahl, uns als Ihre Strafverteidiger bei Kinderpornographie zu mandatieren, um von einem Expertenteam eine maßgeschneiderte Verteidigung zu erlangen, die stets Ihre Freiheit garantiert und auf eine Verfahrenseinstellung abzielt.
Jetzt gilt es zu handeln und bereits präventiv auf Ihre Zukunft einzuwirken mithilfe Ihres Anwalts bei Kinderpornographie. Stellen Sie noch heute eine Kontaktanfrage für ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch.