Nach einer zweiwöchigen Pause im Kachelmann-Prozess geht es nun weiter. In der Verhandlung erhob der Verteidiger von Kachelmann Johann Schwenn den Vorwurf der Zeugenbezahlung durch „Focus“ und „Bild am Sonntag“. Anfang März berichteten beide detaillierte über die angebliche Aussage der Schweizer Zeugin. Danach berichtete die Zeugin von angeblich brutalen Übergriffen durch Kachelmann. Die Vermutung des Verteidigers: Die Zeugin bekam Geld von den Blättern.
Im Kachelmann-Prozess vor dem Landgericht Mannheim wurde ein weiterer Sachverständiger gehört. Der Psychiater Hans-Ludwig Kröber sagte aus, dass in der Regel auch „dramatische Ereignisse in großer Helligkeit erinnert“ würden. Diese These gelte auch für Vergewaltigungsopfer. Das Kern-Geschehen der Tat bleibe fest verankert. Mit diesen Aussagen widersprach er dem Traumatologen Professor Seidler.
Diese Aussage ist von Bedeutung in dem Prozess da das angebliche Opfer Erinnerungslücken haben soll. Seidler erklärte die Erinnerungslücken des angeblichen Opfers mit Todesangst und Traumatisierung. Dies erachtet Kröber als ohne wissenschaftliche Grundlage.
An diesem Prozesstag beantragte die Verteidigung von Kachelmann, den Oberstaatsanwalt Gattner als Zeuge zu vernehmen. Dabei ging es um die Aussage der Schweizer Zeugin. Johann Schwenn wirft Gattner vor, dass er in einem Aktenvermerk unzutreffende Angaben über die telefonische Aussage der Schweizer Zeugin gemacht habe. Wegen dieses Vermerks sei das Gericht in die Schweiz gereist. Diese Reise bezeichnete Schwenn als „unsäglich“.
Staatsanwalt Oltrogge hielt dem entgegen, dass die Angaben der Schweizer Zeugin anders seien. Der Antrag auf Vernehmung des Oberstaatsanwalts gehe von falschen Grundvoraussetzungen aus.
( Quelle: spiegel-online vom 25.02.2011 )
Im Kachelmann-Prozess und derzeit bekanntesten Fall aus dem Sexualstrafrecht trugen nun die Rechtsmediziner Markus Rothschild aus Köln und Klaus Püschel aus Hamburg ihre Gutachten zu den Verletzungen des mutmaßlichen Opfers vor.
Die beiden Rechtmediziner verglichen, was das mutmaßliche Opfer über die angebliche Vergewaltigung ausgesagt hatte mit dem, was an Befunden tatsächlich vorliegt. Als Fazit kamen sie dazu, dass sich das Geschehen, so wie sie es geschildert hat, nicht zugetragen haben könne.
Rothschild zitierte aus dem „Handbuch für gerichtliche Medizin“ einen Zehn-Punkte-Katalog von Merkmalen, die für Selbstverletzungen typisch seien. Dabei trafen viele Merkmale trafen auf das mutmaßliche Opfer zu. Hier sind beispielsweise das das Fehlen von Abwehrverletzungen, die leicht erreichbare Stelle, die oberflächlichen Ritzer an Bauch, linkem Schenkel und linkem Arm, die parallele Anordnung zu nennen.
Rothschild habe eine solche Befundkonstellation noch nie gesehen. Püschel hingegen sprach von „eindeutigen Hinweisen auf Selbstverletzung“ und schloss ein überfallartiges Geschehen aus. Es seien viele Anhaltspunkte für eine Manipulation zu sehen. Die bei dem mutmaßlichen Opfer vorhandenen Hämatome könnten nicht durch Kachelmanns Knie verursacht worden sein.
Zuvor war jedoch nochmals Mattern zu seinem Gutachten befragt worden. Insbesondere ging es dabei um die Frage, ob das Messer bei der angeblichen Tat den gesamten Tatzeitraum über an den Hals des mutmaßlichen Opfers gedrückt wurde. Mattern erklärte dazu, dass er sich nicht vorstellen könne, wie ein Messer immer gleich fest an den Hals gehalten werde, beim Gang von der Küche ins Schlafzimmer und dann beim Geschlechtsakt. „Nach 40 Jahren Rechtsmedizin denke ich, um solche Spuren zu erzeugen – das tut schon weh, das klingt nach. Der Schmerz hört nicht sofort auf.“ Die Staatsanwaltschaft fragte daraufhin nach wie viel Hautabrieb er am Messer erwarten würde, wenn es über längere Zeit an den Hals der Frau gedrückt worden sein sollte. Mattern erklärte auf die Frage, dass eine gewisse Menge von Hautepithelien erwarten müsse. Die Staatsanwaltschaft wandte ein, dass aber laut Spurenbericht nichts gefunden worden sei. „Gibt Ihnen das nicht Anlass zu einer anderen Einschätzung?“ Mattern, etwas irritiert: „Wenn die Epithelien nicht abgewischt wurden, dann wäre das ein Widerspruch.“
Mattern hatte im vorangegangenen Prozesstag erklärt, dass er Experimente hinsichtlich der Verletzungen mit seiner Frau durchgeführt habe. Dies griff Rothschild nochmals auf und fragte, ob es richtig sei, dass bei keinem der Experimente solche Verletzungen entstanden seien, wie die, die das mutmaßliche Opfer behauptet. Mattern gab an, dass keines seiner Experimente zu vergleichbaren Verletzungen geführt habe. Die Ausführungen von Mattern am vorangegangenen Prozesstag seien somit spekulativ.
Der Verteidiger von Kachelmann, Rechtsanwalt Johann Schwenn, erinnerte Mattern an seinen Gutachtenauftrag, nach dem er die Vereinbarkeit der Befunde mit der Schilderung der angeblich Geschädigten zu analysieren hatte. Schwenn: „Gibt es eine mögliche andere Erklärung für die Hämatome an den Schenkeln als immensen Druck durch männliche Knie?“ Mattern erwiderte darauf: „Man müsste an Kneifen denken. An festes Zusammenquetschen, mehrfach.“ Ferner erklärte er, dass bei demjenigen, der sich selbst öfter solche Verletzungen beibringe, auch die Neigung zur Ausbildung besonders auffälliger Blutergüsse steige.
Sodann wurde Alice Schwarzer als Zeugin gehört. Sie berief sich jedoch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Journalistin. Kachelmanns Verteidiger Schwenn hatte beantragt, Schwarzer vernehmen zu lassen, da sie über ihre Kontakte zu Günter Seidler, dem Therapeuten des mutmaßlichen Opfers, aussagen sollte. Schwenn ging es dabei um die Glaubwürdigkeit von Seidler.
( Quelle: spiegel-online vom 09.02.2011 )
Im Kachelmann-Prozess wird eine Frau, die von der Zeitschrift „Focus“ als neue angebliche Belastungszeugin präsentiert wurde, als Zeugin vernommen. Diese Vernehmung wird in der Schweiz stattfinden. Jedoch darf die Frau nicht durch die deutschen Behörden und die Verteidigung Kachelmanns selbst vernommen werden, sondern nur über den Schweizer Staatsanwalt.
Der Anwalt von Jörg Kachelmann Johann Schwenn beantragte nun im Rahmen des Kachelmann-Prozesses die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer als Zeugin zu vernehmen. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Schwarzer bis nach der Vernehmung den Prozess wegen Vergewaltigung im Sinne des Sexualstrafrechts nicht mehr beobachten und für die Bild-Zeitung berichten darf.
Damit möchte Schwenn Schwarzen zu ihren Kontakten mit Günter Seidler, dem Therapeuten von dem mutmaßlichen Opfer, befragen. Zuvor hatte Schwenn Schwarzer einen „öffentlichen Feldzug“ gegen Kachelmann vorgeworfen.
Vorher im Prozess wurde Seidler selbst gehört. Schon in den Wochen zuvor war er befragt worden. Dies jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da Therapieinhalte zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Patienten gehören. Schwenn war jedoch der Ansicht, dass zumindest ein Teil der Fragen öffentlich verhandelt werden sollten. Daher hatte er Katalog von zwölf Fragen zusammengestellt.
Er wollte insbesondere geklärt wissen, ob der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der am 29. Juli den Haftbefehl gegen Kachelmann aufgehoben hatte, anschließend tatsächlich Sorge um das mutmaßliche Opfer und ihren Therapeuten geäußert habe. Notizen von Seidler zufolge soll der Anwalt des mutmaßlichen Opfers Seidler über einen entsprechenden Anruf des Richters informiert haben.
Schwenn wollte überdies wissen, ob Seidler persönlich ein Treffen von mehreren Ex-Freundinnen Kachelmanns angeregt hat, um damit eine psychologische Begutachtung von Kachelmann zu erreichen. Schwenn appellierte daher an das Gericht: „Die Öffentlichkeit soll erfahren, womit man es hier zu tun hat.“
Das Gericht kam dem Antrag von Schwenn jedoch nicht nach, so dass der Fragenkatalog nicht gestellt werden konnte. Darauf folgten Buhrufe aus dem Zuschauerraum. Vier Fragen, durften schließlich doch gestellt werden, da ein Ausschluss der Öffentlichkeit nur schwerlich zu rechtfertigen gewesen wäre. Also fragte Schwenn, ob Seidlers Anwalt eine Empfehlung von Schwarzer gewesen sei. Seidler verneinte dies und erklärte keinen Kontakt mit Schwarzer gehabt zu haben.
Scheinbar war dies der Ausgangspunkt für den Antrag von Schwenn Schwarzer als Zeugin zu hören.
( Quelle: spiegel-online vom 03.02.2011 )
Im Kachelmann-Prozess hat nun der Rechtsmediziner Mattern ausgesagt. Er hatte das mutmaßliche Opfer des Sexualstrafrecht nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht. Er begann sein Gutachten mit den Worten: „Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte dem mutmaßlichen Opfer die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich mit wissenschaftlichen Methoden nachweisen, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hat.“
Elf Stunden nach der angeblichen Tat wurde das mutmaßliche Opfer von dem Rechtsmediziner untersucht. Danach folgten weitere Untersuchungen. Bei diesen Untersuchungen habe der Rechtsmediziner das mutmaßliche Opfer sich selbst gegen ihre Schenkel schlagen lassen und ihr das angebliche Tatmesser an den Hals gehalten. Daraufhin haben sie zu weinen und zittern begonnen. Er habe das Experiment dann beendet.
Mattern legt dem Gericht zahlreiche Fotografien vor, die er in zeitlichen Abständen gemacht hatte. Mattern erklärte ferner, dass das mutmaßliche Opfer, als es am 9. Februar 2010 zu ihm gebracht wurde, „sehr betroffen“ und dem Weinen nahe gewesen sei. Darauf fiel ihm der Verteidiger Kachelmanns Schwenn ins Wort, dass er als Sachverständiger für Rechtsmedizin dies nicht beurteilen könne, da er schließlich nicht Psychiater sei.
Hinsichtlich des acht mal zehn Zentimeter großen Hämatoms an den Schenkel-Innenseiten des mutmaßlichen Opfers könne dies durch eine Faust verursacht worden sein. „Aber man muss dann schon gewaltig zuschlagen!“ Die Sache sei hochkomplex und „nicht einer Ursache zwingend zuzuordnen“. Mattern gab an, dass er für sein Gerichtsgutachten Selbstversuche mit seiner Ehefrau gemacht habe. Er hätte seine Knie mit Farbe bemalt und diese wiederholt gegen die geschlossenen Oberschenkel seiner Frau gestoßen, um sie auseinanderzudrücken. Die dabei entstandenen Farbabdrücke seien ähnlich ausgedehnt wie die des mutmaßlichen Opfers. Jedoch könne darin kein Beweis gesehen werden. Auch die Rötung am Hals des mutmaßlichen Opfers, sei keine typische Kratzverletzung. Sie könne jedoch eine atypische Kratzverletzung sein. „Von der Traumatomechanik her kann man mit diesem Messer die Befunde am Hals erzeugen. Ich habe kein wirkliches Argument gegen das Messer. Aber ich habe auch keines gegen Selbstbeibringung.“, so Mattern.
Mattern kommt schließlich zum Schluss, dass alle Varianten möglich seien, aber nichts zwingend beweisbar. Viele Umstände seien maßgebend. Vieles sei eine Sache der Interpretation und er könne sich nicht festlegen.
Die Anhörung wird weiter fortgesetzt, da weder die von der Verteidigung geladenen Rechtsmediziner Mattern befragen konnten, noch die Verteidigung selbst.
( Quelle: spiegel-online vom 01.02.2011 )
Im Kachelmann-Prozess wies das Gericht nun den Befangenheitsantrag von Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn gegen die Sachverständige Prof. Greuel zurück. Prof. Greuel sollte die Glaubwürdigkeit der Aussage von Kachelmanns Ex-Geliebter beurteilen.
Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass eine einseitige Parteinahme zu Ungunsten des Angeklagten nicht zu erkennen sei. In ihrem schriftlichen Gutachten war Greuel zu einem offenen Ergebnis gekommen, da sich ein „etwaiger Erlebnisgehalt“ nicht bestätigen lasse.
Während des Prozesstages befragte das Gericht zudem den Trauma-Experten Günter Seidler unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Er, als Therapeut des mutmaßlichen Opfers, gehe davon aus, dass deren Erinnerungslücken hinsichtlich der Tat auf eine Traumatisierung zurückzuführen seien. Ein solches seelisches Trauma mit möglichen Erinnerungslücken könne durch besonders belastende und einschneidende Erlebnisse verursacht werden. Rechtsanwalt Schwenn hatte Seidler bei einer Befragung Anfang Dezember als Scharlatan bezeichnet und seine Unterlagen beschlagnahmen lassen.
Kaum ein Prozess aus dem Gebiet des Sexualstrafrechts ist derzeit so in den Medien präsent wie dieser.
( Quelle: spiegel-online vom 24.01.2011 )
Der Kachelmann-Prozess geht nach der Weihnachtspause weiter. Es wurden Videoaufnahmen der Vernehmung der Ex-Freundin von Kachelmann gesehen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Es steht zudem noch eine Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich eines Antrags des Verteidigers Kachelmanns Rechtsanwalt Johann Schwenn aus. Er hatte einen Befangenheitsantrag gegen die psychologische Sachverständige Luise Greuel gestellt, welche die Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers beurteilen sollte. In ihrem Gutachten kam sie dem Ergebnis, dass sich ein „etwaiger Erlebnisgehalt“ nicht bestätigen lasse. (spiegel-online vom 19.01.2011 u.A.)
Den Befangenheitsantrag hat der Strafverteidiger darauf gestützt, dass die Sachverständige Prof. Dr. Greuel ihre Kompetenz dadurch überschritten habe, dass Sie sich zu der Psyche Kachelmanns geäußert habe. Kachelmann wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben.
Im Kachelmann-Prozess wurde ein weiterer Gutachter gehört. Dieser sagte aus, dass sich am Messergriff der mutmaßlichen Tatwaffe sowohl Spuren, die auf das mögliche Opfer hinweisen würden befänden als auch eine, allerdings geringere Spur, die auf Kachelmann hinweisen würde.
Diese geringe Spur könne nach Einschätzung des Gutachters auf die glatte Oberfläche zurückzuführen sein. Es sei jedoch auch möglich, dass die Spur in der Tüte der Spurensicherung verloren gegangen sei. Letztlich könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine sog. „Spurenübertragung“ stattgefunden haben. Das bedeutet, dass das mutmaßliche Opfer winzige Hautpartikel von Kachelmann auf die mutmaßliche Tatwaffe übertragen haben könnte. Es gebe deshalb gewisse Zweifel an der Verwendung des Küchenmessers bei der mutmaßlichen Tat.
Der Gutachter sagte weiterhin, dass er ein eindeutigeres Ergebnis erwarte, wenn ein Mensch einen Gegenstand mehrere Minuten in der Hand gehalten haben soll.
Die Auswertung der DNS-Spuren ist demnach kein Beweis eine etwaige Tat Kachelmanns. Kachelmanns Verteidiger Schwenn wertete die Aussage des Gutachters daher als Entlastung für seinen Mandanten
(Quellen: spiegel-online vom 20.12.2010; zeit-online vom 20.12.2010)
Der Verteidiger von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, beantragte die Durchsuchung der Redaktionsräume von „Focus“ und „Bunte“. Schwenn kritisierte die Berichterstattung besagter Blätter aufgrund „nachteiliger Tendenz“ und „selektivem Präsentieren vermeintlich belastender Umstände“.
„Die dargestellten Umstände begründen die Gewissheit“, so Schwenn, „dass sich in den Redaktions- und Verlagsräumen der genannten Blätter schriftliche Vereinbarungen von Inhalt und Art der mit der Zeugin geschlossenen und aus Anlass vertraulicher Gespräche auch mit Amtsträgern angefallene Verzehrbelege befinden“. Dieser Verdacht werde – so die Verteidigung – durch die Beobachtung gestützt, dass ‚Focus‘ offenbar über einen „zeitnah aktualisierten Aktenauszug verfügt und mitunter sogar über noch nicht einmal aktenkundig gewordene Vorgänge berichtet hat.“
Zudem geht Schwenn davon aus, dass verschiedene Zeuginnen von einzelnen Medien zu Angaben verleitet worden sein könnten, die nicht der Wahrheit entsprächen.
Die Sprecher von „Focus“ und „Bunte“ wiesen jedwede Behauptung in dieser Hinsicht zurück. Die Focus-Redaktion sieht diesen Antrag lediglich als Ablenkungsmanöver.
Bisher hat das Gericht dazu noch keine Stellung genommen und den Antrag zurückgestellt, da Schwenn bisher nur ein Exemplar einreichte. Es soll zunächst die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
(Quelle: spiegel-online.de vom 08.12.2010; Hambuger Abendblatt-online vom 08.12.2010 und 09.12.2010)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner