BGH: Freispruch im „Eishallen-Prozess“ rechtsfehlerhaft

Im Januar 2006 war das Dach der Eislaufhalle in Bad Reichenhall nach starken Schneefällen eingestürzt, wobei fünfzehn Menschen ums Leben kamen und viele verletzt wurden.
Danach wurde gegen den Bauingenieur, den Statiker und den Architekten Anklage erhoben. Gutachten bestätigten, dass Fehler am Bau Grund für den Einsturz waren. Der Prozess vor dem Landgericht Traunstein endete mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung für den verantwortlichen Statiker und Freisprüchen für die beiden anderen Angeklagten.
Der BGH erklärte daraufhin den Freispruch des Bauingenieurs für rechtsfehlerhaft und hob ihn auf. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Verurteilung des Statikers und der Freispruch des Architekten sind rechtskräftig.
Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass es gerade Aufgabe des Bauingenieurs gewesen sei, die Stadt auf die Mängel hinzuweisen. Dies wäre bei sorgfältiger Arbeit auch möglich gewesen. Zudem sei der äußerst niedrige Preis für das Gutachten verdächtig.
Der Prozess soll am 15. September beginnen.

( Quelle: Süddeutsche online vom 26. Juli 2011 )


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