Der seit September 2010 laufende Prozess in Stuttgart gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker ist nun beendet und ein Urteilsspruch erfolgt: Die 59-jährige Frau wurde wegen Beihilfe zum Mord an dem damaligen Generalstaatsanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 zu einer Haft von vier Jahren verurteilt, wovon zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt gelten.
Damit geht einer der spektakulärsten Prozesse der deutschen Nachkriegszeit zu Ende. Es bleiben viele entscheidende Fragen ungeklärt. So wurde bereits die Anklage von Mord zu Beihilfe zu Mord im Laufe des Verfahrens geändert. Unklar sind weiterhin die konkrete Rolle von Verena Becker und ein etwaiges Zusammenarbeiten mit dem Verfassungsschutz in den damaligen Jahren.
Unzählige Zeugenaussagen und Gutachten brachten wenig Licht ins Dunkle und konnten nicht aufklären, ob die schmächtige Frau auf dem Motorrad saß und auf den Generalstaatsanwalt am 7. April 1977 geschossen hat oder nicht. Andere befragte RAF-Terroristen der damaligen Gruppe machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Der Sohn, Michael Buback, blieb mit seiner Klage und trotz großer Anstrengungen erfolglos.
( Quelle: faz.net, 06.07.2012 )