Im März hatten sich Union und FDP im Rahmen des Koalitionsgipfels auf die gesetzliche Bestimmung eines Warnschussarrests geeinigt. Dies war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Im April hatte dann zunächst das Kabinett eine entsprechende Vorlage des Bundesjustizministeriums gebilligt und nun auch der Bundesrat.
Über den Warnschlussarrest wurde schon lange und intensiv diskutiert. Dieser bezeichnet die Idee, neben eine Bewährungsstrafe eine kurze Haftstrafe von maximal vier Wochen für Jugendliche zu verhängen. Zweck der kurzen Haftstrafe: die Jugendlichen abschrecken und aufrütteln, um die Vollstreckung der Bewährungsstrafe zu vermeiden. Die Jugendlichen sollen erkenne, was es heißt, im „Gefängnis zu sitzen“. Ob der Warnschussarrest wirklich dafür geeignet ist, ist umstritten.
Zudem wird das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende von derzeit zehn auf 15 Jahre heraufgesetzt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 06.07.2012 )