BVerfG: Bundestagswahl 2009 ist verfassungswidrig

Die aktuelle Regierung muss die nächste Schlappe einstecken. Wie das Bundesverfassungsgericht (VerfG) gestern bekannt gab, ist das aktuelle Wahlrecht zur Bundestagswahl verfassungswidrig. Genauer gesagt: Die Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag im Jahre 2009 ist verfassungswidrig. Insbesondere die Regelung hinsichtlich der Überhangmandate verstoße gegen das Grundgesetz.

Demnach seien die derzeitige Zusammensetzung des Bundestages sowie die daraus resultierenden Mehrheiten verfassungswidrig. Die CDU bekam bei der Bundestagswahl 2009 insgesamt 24 Überhangsmandate, soviel wie noch nie in der deutschen Geschichte, mit dessen Hilfe sie die Mehrheit im Bundestag erreichten bzw. ausbauen und den Kanzler stellen konnten.

Das Bundesverfassungsgericht hält solche Überhangsmandate zwar grundsätzlich für zulässig, jedoch nicht in diesem Ausmaß der Gewichtung der Wählerstimmen. Eine Begrenzung der Anzahl der absoluten Überhangsmandate sowie andere Wahlsysteme könnten hier Abhilfe schaffen.

Rückwirkend wird sich nichts mehr ändern, aber die Regierung ist angehalten, bis zur nächsten Bundestagswahl im nächsten Jahr eine Reform des Wahlsystems vorzunehmen und sich an die Maßstäbe des BVerfG zu halten.

( Quelle: n-tv,  25.07.2012 )

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