Darknet: „Wall Street Market“ aufgeflogen – Käufern drohen Strafverfahren

Im Kampf gegen die Internetkriminalität hat das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Internet-Plattform „Wall Street Market“ aufdecken und deren Betreiber in Untersuchungshaft nehmen können. Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 22-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen (Kleve), einen 29-Jährigen aus Baden-Württemberg (Esslingen) und einen 31-Jährigen aus Hessen (Bad-Vilbel).

Die Betreiber werden beschuldigt, auf der illegalen Internet-Plattform „Wall Street Market“ Drogen in großer Menge verkauft zu haben. Sie befinden sich aktuell in Untersuchungshaft. Konkret wird ihnen die „gewerbsmäßige Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln“ vorgeworfen. Bei den Wohnungsdurchsuchungen der Tatverdächtigen wurden Bargeld in Höhe von über 550.000 Euro, Bitcoin und Monero-Kryptowährungen in sechsstelliger Höhe, Autos und Beweismittel wie Computer und Datenträger beschlagnahmt.

Drogenplattform im Darknet für Kokain, Amphetamin und Cannabis

Es handelte sich bei „Wall Street Market“ um eine Internet-Plattform – einen Online-Marktplatz – im Darknet bzw. Darkweb über den Drogen, wie Kokain, Heroin, Cannabis und Amphetamine, ausgespähte Daten, gefälschte Dokumente und Schadsoftware verkauft und gekauft werden konnten.

Zugänglich war der „Wall Street Market“ ausschließlich über das TOR-Netzwerk im Darknet. Da ein internationaler Handel mit kriminellen Gütern stattfand, bezahlten die Kunden ihre Ware mit Bitcoins oder Monero. Der Marktplatz im Darknet verfügte über einen großen Kundenstamm, der zudem durch die Auflösung der Konkurrenzplattform „Dream Market“ (einer vergleichbaren illegalen Handelsplattform im Darknet) weiter anwuchs. Zuletzt waren auf dem Online-Markplatz über 1,1 Mio. Kundenkonten und mehr als 5400 Verkäufer angemeldet gewesen. Am 02. Mai 2019 wurde der Server von der Staatsanwaltschaft beschlagnahm und ist seitdem nicht mehr zugänglich.

Server und Kundendaten beschlagnahmt

Nachdem die Betreiber der Plattform im Fokus der Razzien standen, werden nunmehr die Käufer von der Staatsanwaltschaft ins Visier genommen. Die Staatsanwaltschaft hat die Server samt Daten beschlagnahmt und wird diese durch das BKA zeitnah auswerten lassen. Aus vergleichbaren Strafverfahren im Rahmen des Auffliegens von „Shinyflakes“ ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen die Käufer vorgehen wird. Damals wurden mehrere tausende Verfahren eingeleitet, die zum Teil bis heute noch bundesweit geführt werden.

Auch ist nicht bekannt, seit wann die Staatsanwaltschaft Kontrolle über den Marktplatz hat und Daten sammelt. Zusätzlich wurde der Versand von der Polizei in den letzten Monaten überwacht. Es ist daher davon auszugehen, dass erhebliche Mengen an Kundendaten der Staatsanwaltschaft bereits vorliegen.

Hausdurchsuchungen drohen den Käufern – Schweigen ist Gold

Es wird in den nächsten Wochen und Monaten bundesweit zu Hausdurchsuchungen bei den Kunden von „Wall Street Market“ kommen. Für den Kauf von Betäubungsmitteln können nach § 29 BtMG empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen drohen. Wenn Sie Beschuldigter eines solchen Strafverfahrens im Zusammenhang mit der Bestellung oder dem Kauf von Drogen über „Wall Street Market“ im Darknet sind, ist es umso wichtiger, dass Sie von Anfang an konsequent schweigen und unverzüglich einen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts bzw. Internetstrafrechts erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren.

Die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger hat bereits in einer Vielzahl von vergleichbaren Ermittlungsverfahren – insbesondere im Rahmen von Shinyflakes – erfolgreich die Strafverteidigung geführt und eine Einstellung der Verfahren erreichen können. In den meisten Fällen kann die Staatsanwaltschaft nur ermitteln, an welche Adresse die Drogen geliefert wurden. Wer die Betäubungsmittel letztendlich aber bestellt und empfangen hat, ist häufig nicht festzustellen. Bestellt jemand Drogen über das Internet, muss die Person nicht immer mit dem Empfänger identisch sein.

Gute Verteidigungschancen beim Bestellen von Drogen im Internet

Vor allem wenn Sie als Beschuldigter schweigen, stehen die Verteidigungschancen beim Vorwurf des Erwerbes von Betäubungsmitteln über das Internet gut. Wichtig ist jedoch, dass vom Schweigerecht Gebrauch gemacht wird und auch bei einer Hausdurchsuchung keine vorschnellen Angaben getätigt werden.

Selbst bei einem direkten Drogenfund in Ihrer Wohnung ist häufig nicht klar, wem von mehreren Bewohnern des Hauses die Drogen zugerechnet werden können. Auch sollten Sie keiner Vorladung der Polizei folgeleisten. Wenden Sie sich stattdessen an einen Fachanwalt für Strafrecht, der die Übernahme der Strafverteidigung gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei anzeigt und Akteneinsicht beantragt.

Falls Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder persönlich Besuch von der Polizei aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses bekommen haben, zögern Sie nicht, die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger umgehend zu kontaktieren. Je früher die professionelle Verteidigung beginnt, desto umfassender sind unsere Möglichkeiten, das Verfahren schnellstmöglich und geräuschlos zu beenden und im besten Fall eine Einstellung ohne Eintragungen ins Bundeszentralregister oder Führungszeugnis zu erreichen.

 

Über den Autor

Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

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