„Panama Papers“ und „Offshore-Leaks“

Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main wurde über mehrere Tage durchsucht, da sie mit dem Vorwurf der Geldwäsche im Zusammenhang mit den „Panama Papers“ konfrontiert wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen Bank vor, Kunden bei der Gründung von „Offshore-Gesellschaften“ in Steuerparadiesen geholfen zu haben und ermittelt wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Beihilfe dazu.

Diese Durchsuchung kann nicht nur Auswirkungen auf die Deutsche Bank haben, sondern auch auf die betroffenen Kunden. Sollten die Kunden „Panama Papers“ besessen und diese mit der Deutschen Bank verwalten haben, können sie mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und Geldwäsche konfrontiert werden. Gerade in solchen Konstellationen ist die frühe Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger für den Ausgang des Ermittlungsverfahrens von erheblicher Bedeutung.

Deutsche Bank und die Panama Papers

Das Bundeskriminalamt wertete den Datenbestand der„Offshore-Leaks“ und „Panama Papers“ aus. Dabei entstand der Verdacht, dass die Deutsche Bank den Kunden bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften in Steueroasen behilflich war. Es sollen Gelder aus Straftaten auf Konten der Deutschen Bank transferiert worden sein.

Bei der Auswertung soll zum Beispiel festgestellt worden sein, dass bereits im Jahr 2016 über eine zum Konzern gehörende Gesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln über 900 Kunde mit einem Geschäftsvolumen von 311 Millionen Euro betreut worden sind.

Nun durchsuchte ein Großaufgebot von 170 Beamten die Geschäftsräume der Deutschen Bank-Zentrale in Frankfurt sowie weitere zugehörige Objekte in Eschborn und Groß-Umstadt.

Was sind die Panama-Papers?

Die Panama-Papers enthalten digitale geheime Personendaten zu Briefkastenfirmen in Steueroasen und zu riskanten Geschäftsbeziehungen. Sie offenbaren große Geldströme nach Panama und beinhalten ca. 11,5 Millionen Dateien. Ob es sich dabei auch um strafbare Geschäfte handelt, wird weltweit von Staatsanwälten geprüft. Die 11,5 Millionen Dateien umfassen E-Mails, Urkunden und Kontoauszüge zu 214.000 Gesellschaften. Die Panama Papers wurden bereits im Frühjahr 2016 von deutschen und internationalen Medien veröffentlicht und weltweit ausgewertet. Aus den Unterlagen geht hervor, dass zahlreiche Sportler, Politiker und andere Prominente ihr Vermögen in Offshore-Firmen halten sollen. Die „Panama Papers“ hatten bereits für viele Personen erhebliche Konsequenzen. Nach Korruptionsvorwürfen gegen den pakistanische Regierungschef Nawaz Sharif, dem Rücktritt des Ministerpräsidenten Sigmundur Gunnlaugsson in Island und den Neuwahlen in Malta, ist nun auch die Deutsche Bank von den Vorwürfen betroffen und mit den möglichen Auswirkungen konfrontiert.

Was kann ein Strafverteidiger für Sie tun?

Sollten Sie dem Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den „Panama Papers“ ausgesetzt sein, können Sie jederzeit Rechtsanwalt Dr. Böttner kontaktieren. Er ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern hat sich auch auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

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