Doping: „Operation Viribus“ – Anti-Doping-Razzia – Was müssen Händler und Kunden nun befürchten?

Im Rahmen einer der bislang größten Anti-Doping-Razzia („Operation Viribus“) kam es in insgesamt 33 Ländern zu mehr als 230 Festnahmen. Die europäischen Sicherheitsbehörden konnten hierbei neun Untergrund-Laboratorien (sog. U-Labs) ausheben, 24 Tonnen Rohstoffe für die Herstellung von Steroiden und 3,8 Millionen Dopingmittel und gefälschte Medikamente wurden von der Staatanwaltschaft sichergestellt. Schwerpunkt der Anti-Doping-Razzia war offenbar die Zerschlagung von Untergrundlaboren gewesen. Es konnten bereits 17 organisierte Banden enttarnt und 839 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Bei dem Einsatz gegen den Handel mit Dopingmitteln haben auch deutsche Ermittler mitgewirkt. Dies lässt vermuten, dass auch Händler und Hobby-Sportler in Deutschland von der „Operation-Viribus“ betroffen sind bzw. es noch sein werden.

Europäische Zusammenarbeit bei Straftaten im Bereich des Dopings

Die Anti-Doping-Razzia hebt sich insbesondere dadurch hervor, dass europäische Sicherheitsbehörden und Nichtregierungsorganisation beim Kampf gegen das Doping eng zusammengearbeitet haben. Medien sprechen in diesem Zusammenhang vom „größten Einsatz dieser Art“.

Bei der „Operation Viribus“ führte die italienische und griechische Polizei die Ermittlungen federführend. Auch Europol, die Polizeibehörde der Europäischen Union, arbeitete bei der Aktion mit den nationalen Polizeibehörden grenzüberschreitend zusammen. Sogar die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als internationale Nichtregierungsorganisation arbeitete eng mit den staatlichen Ermittlern zusammen.

Die Erkenntnisse werden nunmehr aber an alle nationale Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen weitergeleitet, damit in den entsprechenden Ländern Strafverfahren eingeleitet werden können.

Sichergestellte Dopingmittel und deren Vertrieb

Zwischenzeitlich veröffentlichte Europol auf deren Twitter-Seite diverse Fotos von den sichergestellten Dopingmitteln. Bei den Substanzen handelt es sich um Produkte, die von Sportlern zur Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit missbraucht werden. Auf den Fotos sind u.a. verschiedene Produkte von Untergrund-Laboratorien und gefälschte Dopingmittel zu sehen. Es handelt sich bei den Produkten zum Großteil um anabole Steroide (Anabolika). Europol gab an, dass die Substanzen online, in Fitness-Studios oder illegalen Läden verkauft wurden. Zudem teilte Europol mit, dass Kunden häufig „Nicht-professionelle Athleten, Radsportler und Bodybuilder“ seien. Für den Verkauf würden zunehmend die sozialen Medien (wie bspw. Foren, Instant Messenger oder Blogs) eingesetzt werden.

Was droht den Händlern und Hobby-Sportlern?

Da auch deutsche Ermittler bei der „Operation Viribus“ mitgewirkt haben, werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Staatsanwaltschaften in Deutschland diverse Ermittlungsverfahren gegen Hobby-Sportler und Händler einleiten. Mit der Zerschlagung verschiedener Untergrundlabore droht aber nicht nur Hobby-Sportlern, sondern auch den Großabnehmern eine strafrechtliche Verfolgung. Auch ist bislang noch nicht bekannt, ob bei den zahlreichen Festgenommenen weitere Kundendaten, Lieferlisten oder Empfängeradressen beschlagnahmt wurden.

Den Hobby-Sportlern droht im Rahmen des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) eine mögliche Besitzstrafbarkeit aufgrund nicht geringer Dopingmittelmengen. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 AntiDopG droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch Händlern droht über § 4 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 AntiDopG eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bereits der Versuch des Erwerbs von Dopingmitteln kann strafrechtlich verfolgt werden.

Besonders zittern müssen Großabnehmer der Untergrundlabore. Der Gesetzgeber stuft es als Verbrechen ein, das heißt, es droht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, wenn derjenige gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Im schlimmsten Fall drohen in diesen Fällen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Des Weiteren wird den Ermittlern beim Verdacht der Gewerbsmäßigkeit oder Bandenmäßigkeit sogar die Möglichkeit eingeräumt, eine Telekommunikationsüberwachung durchzuführen. Das gleiche Schicksal droht auch den Betreibern der Untergrundlabore.

Wie sollten sich Betroffene verhalten, denen ein Verstoß gegen das AntiDopG vorgeworfen wird?

Vor allem bei schweigenden Beschuldigten stehen die Verteidigungschancen beim Vorwurf des Verstoßes gegen das AntiDopG gut. Hierfür ist es allerdings besonders wichtig, dass keine voreiligen Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden getätigt werden. Diese sind nämlich nur schwer wieder aus der Welt zu schaffen.

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft etwaige Lieferlisten oder Empfängeradressen finden sollte, gibt es noch gute Chancen für die Verteidigung. In vielen Fällen kann nämlich nicht nachgewiesen werden, wer genau die Ware bestellt hat. Bestellt jemand Dopingmittel über das Internet, muss die Person nicht immer auch mit dem Empfänger identisch sein.

Ganz besonders wichtig ist jedoch, dass beim Vorwurf des Verstoßes gegen das AntiDopG, insbesondere auch bei einer möglichen Hausdurchsuchung, vom Schweigerecht Gebrauch gemacht wird. Selbst bei einem Dopingmittelfund in einer Wohnung ist nämlich nicht immer klar, wem von mehreren Bewohnern des Hauses die Dopingmittel zugerechnet werden können.

Falls Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder persönlich Besuch von der Polizei aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses bekommen, sollten Sie auf keinen Fall eine Aussage machen. Der Vorladung müssen Sie in vielen Fällen nicht nachkommen. Eine Einlassung kann im geeigneten Fall nach Absprache mit dem Rechtsanwalt immer noch im späteren Verfahren erfolgen.

Die Anwälte von Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger haben schon in vielen Verfahren wegen des Verstoßes gegen das AntiDopG erfolgreich verteidigt. Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben oder gar eine Hausdurchsuchung erfolgt sein, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. In einem unverbindlichen Erstgespräch erläutern wir Ihnen gerne die Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall. Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger sind mit Standorten in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster bundesweit tätig.

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