Darknet: Polizei schaltet weltgrößten Darknet-Marktplatz „Hydra Market“ ab

Das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben nach eigenen Angaben die Serverinfrastruktur des Darknet-Marktplatzes „Hydra Market“ beschlagnahmt. Bei „Hydra Market“ handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den umsatzstärksten Marktplatz im Darknet.

Nachdem vor einigen Monaten bereits die Internet-Plattform „Wall Street Market“ abgestellt wurde, folgte nun mit „Hydra Market“ der nächste große Marktplatz im Darknet bzw. Darkweb. Es sollten dort zum größten Teil Drogen, gestohlene Daten und gefälschte Dokumente gehandelt worden sein. Auch sollen sonstige illegale digitale Dienstleistungen angeboten worden sein, wie zum Beispiel das Verschleiern von Bitcoin-Zahlungsströmen. Im Jahr sollen Umsätze von mehr als einer Milliarde Euro auf der Plattform getätigt worden sein.

Strafverfahren gegen Betreiber, Verkäufer und Kunden

Zurzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen unbekannt. Auf „Hydra Market“ sollen jedoch mehr als 17 Millionen Kundenkonten und 19.000 Verkäufer registriert gewesen sein. Bereits seit dem Jahr 2021 laufen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes inklusive der Beteiligung von US-Behörden.

Es ist zu vermuten, wie wir es auch bereits in vergleichbaren Verfahren in der Vergangenheit gesehen haben, dass die Beamten auch diese Daten von Käufern und Verkäufern sichergestellt haben. In vielen Fällen sind die Daten auf den Servern der Anbieter im Klartext gespeichert und es sind zum Beispiel Lieferadressen oder Zahlungsinformationen hinterlegt, welche die Beamten zur Identifizierung der Verkäufer und Käufer nutzen. Es ist daher auch in Deutschland mit Strafverfahren zu rechnen, insbesondere wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder Verstoß gegen das Waffengesetz.

Hausdurchsuchungen drohen bei „Hydra Market“-Bestellungen

Nicht nur bei den Betreibern, sondern auch bei den Käufern und Verkäufern auf den Plattformen drohen nunmehr Hausdurchsuchungen. Insbesondere, sofern es um den Handel mit Drogen ging, drohen Strafverfahren nach § 29 BtMG oder § 29a BtMG. In diesen Fällen können empfindliche Strafen bis hin zu hohen Freiheitsstrafen drohen.

Die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger hat bereits erfolgreich in einer Vielzahl von ähnlichen Ermittlungsverfahren – insbesondere im Rahmen von „Wall Street Market“ und „Shinyflakes“ – die Verteidigung von Beschuldigten geführt. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechts und Internetstrafrechts. In vielen Fällen konnten wir so eine Einstellung der Verfahren unserer Mandanten erreichen.

Gute Verteidigungschance beim Bestellen von Drogen im Internet

Sofern Sie Beschuldigter einer Straftat im Zusammenhang mit „Hydra Market“ oder einer vergleichbaren Plattform im Darknet geworden sind, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns umgehend. Dies gilt insbesondere im Falle einer Hausdurchsuchung und vor allem dann, wenn Drogen bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden. Häufig ist selbst bei einem Drogenfund in einer Wohnung eine eindeutige Zuordnung nicht möglich. Schweigen Sie vor Ort und kontaktieren Sie uns. Als erstes werden wir Akteneinsicht in Ihrem Fall beantragen und mit Ihnen anschließend individuell die beste Verteidigung festlegen.

Egal ob Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder einen persönlichen Besuch der Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung bekommen haben, melden Sie sich frühzeitig bei uns, um die bestmögliche Verteidigung von Anfang an sicherzustellen. Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigen bundesweit vor allen Gerichten und in allen Instanzen. In vielen Fällen können wir mit der richtigen Verteidigungsstrategie eine Einstellung Ihres Verfahrens erreichen und eine Eintragung in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis verhindern. Sie können uns gerne jederzeit per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail kontaktieren. Im Falle einer Hausdurchsuchung oder Festnahme sind wir im Notfall 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche für Sie erreichbar.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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