Das Bundesarbeitsgericht hat seine jahrzehntealte Rechtsprechung zum Grundsatz der Tariffreiheit in Unternehmen aufgehoben. Dieser Grundsatz besagte, dass in jedem Betrieb grundsätzlich nur ein Tarifvertrag gelten durfte.
Arbeitgeber befürchten aufgrund dieser Änderung nun eine größere Anzahl von Streiks in ihren Unternehmen. Aber auch die Gewerkschafter sehen die Aufgabe der Rechtsprechung kritisch. Sie fordern nun eine gesetzliche Verankerung der Tarifeinheit, um Ordnung zu schaffen.
( Beschluss vom 23.06.2010 – 10 AS 3/10 )