Es sind Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte in Österreich im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch eingeleitet worden. Es geht dabei um mögliche Ermittlungspannen im Entführungsfall. Nach einem Bericht des Obersten Gerichtshofes sollen die für die Klärung zuständigen Staatsanwälte „konsequent und beharrlich entscheidende polizeiliche Ermittlungsergebnisse vernachlässigt“ haben.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.11.2010, S. 32)