Ein 24-Jähriger musste sich wegen einer angeblichen Vergewaltigung zu Lasten einer 14-Jährigen vor dem Amtsgericht strafrechtlich verantworten. Dem jungen Mann wurde sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB) vorgeworfen. Er soll eine damals 14-Jährige im Wald zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Kennengelernt haben sich die Beiden auf einer Internetplattform. Beim ersten Treffen fuhr der Vater des Mädchens zum Treffpunkt. Anschließend seien sie Beide spazieren gegangen, sagte die heute 16-Jährige vor Gericht aus.
Die junge Frau räumte ein, dass sie über Sex geredet hätten. Sie habe auch zuerst eingewilligt, später habe sie jedoch ein ungutes Gefühl gehabt. Der Angeklagte habe ihr Nein jedoch nicht akzeptiert und soll sie mit Gewalt zum Sex gezwungen haben. Nachdem sie erst versucht habe, sich zu wehren, sei sie in eine Angststarre verfallen.
Vor Gericht widersprach das Mädchen sich jedoch mehrfach, vor allem entstanden Widersprüche bezüglich ihrer polizeilichen Vernehmung. Der Strafverteidiger des Angeklagten wies auf die schwere Vergangenheit des Angeklagten hin. Nach einem Unfall im Kleinkindalter sei sein Mandant dauerhaft geschädigt, führte der Rechtsanwalt weiter aus. Daher besuche der Angeklagte eine Förderschule und habe bereits zwei Ausbildungen abgebrochen.
Das Gericht hatte nach der Aussage des Mädchens Zweifel bezüglich der Gewaltanwendung. Dies lag auch an der Widersprüchlichkeit der Aussage. Aus diesem Grund wurde der Angeklagte freigesprochen.