Über den sogenannten „Warnschlussarrest“ wird schon lange und intensiv diskutiert. Der Warnschussarrest bezeichnet die Idee, neben eine Bewährungsstrafe eine kurze Haftstrafe von maximal vier Wochen für Jugendliche zu verhängen. Zweck der kurzen Haftstrafe: die Jugendlichen abschrecken und aufrütteln, um die Vollstreckung der Bewährungsstrafe zu vermeiden.
Die Jugendlichen sollen erkenne, was es heißt, im „Gefängnis zu sitzen“. Union und FDP haben sich im Rahmen des Koalitionsgipfels auf die gesetzliche Bestimmung eines Warnschussarrests geeinigt. Dies war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Der Warnschussarrest wird allerdings auch stark kritisiert. So könne der Warnschussarrest auch genau das Gegenteil bewirken, nämlich den Jugendlichen die Angst vor eine Haftstrafe nehmen. Auch niedersachsens Innenminister fordert nun einen Warnschussarrest für minderjährige Intensivtäter.
( Quelle: RP online vom 07.03.2012 )