Vor dem Landgericht Trier muss sich ein 50-jähriger Mann wegen Mordes verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann vor knapp 30 Jahren seine schwangere Freundin ermordet.
Laut Anklage hat der Mann seine damals 18-jährige Freundin im Jahr 1982 mit einem Draht erdrosselt, wobei die Staatsanwaltschaft von Heimtücke und niederen Beweggründen ausgeht. Der Tat sei ein Streit vorausgegangen. Der Angeklagte hatte sich von seiner Freundin getrennt. Diese wollte ihn allerdings am folgenden Tag umstimmen und das Kind bekommen, was dem Mann nicht passte. Er habe sie erdrosselt und ihre Leiche in Folie gepackt. Danach habe er sie auf der ehemaligen Mülldeponie verscharrt.
Der Angeklagte konnte denk eines Hinweises festgenommen werden, nachdem ein Beitrag in „Aktenzeichen XY“ gelaufen ist. Es meldete sich ein Mann der angab, dem Angeklagten bei der Beseitigung der Leiche geholfen zu haben.
Im Prozess werden über 30 Zeugen gehört, der Angeklagte selbst schweigt. Als Nebenkläger treten die Mutter und die Schwester des Opfers auf.
Sofern dem Angeklagten ein Mord – und damit die Mordmerkmale Heimtücke und/oder niedrige Beweggründe – nicht nachgewiesen wird, muss er straffrei ausgehen. Alle anderen Delikte, auch Totschlag, sind bereits verjährt.
( Quelle: FOCUS online vom 06.03.2012 )